Die BasisRente ist vor allem für Gutverdiener, Selbstständige und Freiberufler eine attraktive Altersvorsorge: Durch den Sonderausgabenabzug profitieren sie von besonders hohen Steuervorteilen.
Auch rentennahe Jahrgänge, die sich für kurze Laufzeiten entscheiden, profitieren von der BasisRente: Durch den relativ geringen Besteuerungsanteil der nächsten Jahre sichern sie sich langfristig einen hohen Rentenfreibetrag für die Zeit des Rentenbezugs.
Die BasisRente bietet Ihnen:
staatliche Förderung
Sie können die Beiträge zur BasisRente ab dem ersten Euro als Sonderausgaben bei der Steuer absetzen.
- 2012: Es besteht eine steuerliche Absetzbarkeit der gezahlten Beiträge von 74% (höchstens 74% von 20.000 EUR bei Ledigen/40.000 EUR bei Ehepaaren).
- Folgejahre: Kontinuierliche Erhöhung bis zur vollständigen Abzugsfähigkeit ab 2025.
ab Rentenbeginn lebenslange garantierte Rente
Ab dem von Ihnen bestimmten Zeitpunkt (laut Gesetz frühestens ab dem 62. Lebensjahr) zahlt Ihnen die R+V eine lebenslange garantierte Rente. Den bei Vertragsabschluss festgelegten Beginn Ihrer Rente können Sie jederzeit auf ein anderes Datum nach Vollendung Ihres 62. Lebensjahres verlegen.
Überschussbeteiligung
Ihre Rente erhöht sich durch die Überschussbeteiligung, die sich nach den erwirtschafteten Überschüssen richtet.
flexible Einzahlungsmöglichkeiten
Sie zahlen einen laufenden Beitrag oder einen Einmalbeitrag z. B. aus einer fälligen Lebensversicherung oder Erbschaft ein.
"Hartz-IV-geschützt"
Das Vermögen der BasisRente der Ansparphase ist im Fall der Arbeitslosigkeit oder Insolvenz geschützt, muss also nicht aufgebraucht oder angerechnet werden.
steuerliche Behandlung der Leistungen
Durch die steuerliche Förderung der Beiträge sind im Gegenzug später die Rentenleistungen in voller Höhe mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern. Dabei ist die steuerliche Belastung im Alter aber meist niedriger als im Berufsleben, da der individuelle Steuersatz während der Erwerbsphase in der Regel höher ist.