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PrivatRentePlus

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Wer privat vorsorgt, sichert sich einen Lebensabend mit gewohntem Standard. Mit der PrivatRentePlus denken Sie gleichzeitig an Ihre Familie: Sollte Ihnen etwas zustoßen, sind Ihre Angehörigen finanziell abgesichert.

Leistungsbeispiel für einen Mann (Beruf: kaufmännischer Angestellter)

Das nachfolgende Leistungsbeispiel basiert auf einem Rentenbeginn zum 67. Lebensjahr. Dem Leistungsbeispiel liegt die Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung und flexibler Todesfallleistung sowie mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung zugrunde (Tarif LU-B):

  • Tod vor Rentenbeginn: Im Todesfall vor Beginn der Rentenzahlung wird eine garantierte Todesfallleistung zzgl. eventuell vorhandener Überschussanteile** zurückgezahlt.
  • Todesfallleistung ab Rentenbeginn: Im Todesfall nach Beginn der Rentenzahlung wird die garantierte Rente bis zum Ablauf von 10 Jahren an die Hinterbliebenen weiter gezahlt.
  • Absicherung finanzieller Folgen einer Berufsunfähigkeit: Für den Fall der Berufsunfähigkeit ist eine Beitragsbefreiung eingeschlossen, das heißt R+V übernimmt dann die weitere Beitragszahlung für den vereinbarten Versicherungsschutz.
Das folgende Leistungsbeispiel basiert auf einem Versicherungsbeginn zum 01.01.2012 und es liegen normale Risiko- und Gesundheitsverhältnisse sowie die am 01.01.2012 gültigen steuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen zugrunde.

Beitrag

Der monatliche Beitrag beträgt 101,30 EUR für das Eintrittsalter 25 Jahre, 101,74 EUR für das Eintrittsalter 35 Jahre und 102,34 EUR für das Eintrittsalter 45 Jahre.

Der monatlich zu zahlende Beitrag, abzüglich der Überschussbeteiligung aus der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ), beträgt 100 EUR.

Leistungen im Erlebensfall

Eintrittsalter Garantierte Leistungen Leistungen zuzüglich beispielhaft hochgerechneter Überschussbeteiligung
Lebenslange monatliche Rente Einmalige Kapitalabfindung Lebenslange monatliche Rente Einmalige Kapitalabfindung
25 Jahre 183,07 EUR 51.407,01 EUR 490,75 EUR** (Bitte beachten Sie unsere wichtigen Informationen zur Überschussbeteiligung) 96.158,94 EUR** (Bitte beachten Sie unsere wichtigen Informationen zur Überschussbeteiligung)
35 Jahre 113,90 EUR 30.679,37 EUR 275,99 EUR** (Bitte beachten Sie unsere wichtigen Informationen zur Überschussbeteiligung) 52.560,50 EUR** (Bitte beachten Sie unsere wichtigen Informationen zur Überschussbeteiligung)
45 Jahre 52,94 EUR 13.808,02 EUR 115,28 EUR** (Bitte beachten Sie unsere wichtigen Informationen zur Überschussbeteiligung) 21.398,06 EUR** (Bitte beachten Sie unsere wichtigen Informationen zur Überschussbeteiligung)

Leistungen bei Tod vor Rentenbeginn

Im Todesfall vor Beginn der Rentenzahlung wird eine garantierte anfängliche Todesfallleistung von 50.000 EUR zurückgezahlt.

** Wichtige Informationen zur Überschussbeteiligung

In den beispielhaften hochgerechneten Gesamtleistungen sind eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven und eine Schlussüberschussbeteiligung enthalten. Ausschlaggebend sind die Beteiligungen, die für den Fälligkeitstermin festgelegt werden. Für die beispielhaft hochgerechneten Gesamtleistungen haben wir ab dem 5. Versicherungsjahr eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven und eine Schlussüberschussbeteiligung von insgesamt jährlich 5,90 %o des aktuellen Deckungskapitals am Ende der Aufschubzeit zugrunde gelegt.

Diese Leistungen können nicht garantiert werden. Sie sind trotz der Darstellung mit Euro und Cent nur als Beispiele anzusehen.

Die dargestellten Gesamtleistungen wurden mit der zuletzt für 2012 gültigen Überschussbeteiligung hochgerechnet. Die Überschussanteilsätze werden Jahr für Jahr abhängig von den erwirtschafteten Überschüssen neu festgelegt, daher lässt sich die Höhe der künftigen Überschussbeteiligung nicht vorhersehen. Eine Reduzierung der künftigen Überschussanteilsätze gegenüber den zuletzt festgelegten Überschussanteilsätzen kann nicht ausgeschlossen werden. Steigt die Lebenserwartung stärker, als von uns bisher eingerechnet, müssen die Überschussanteilsätze entsprechend angepasst werden. Die Gesamtrente wurde beispielhaft auf der Grundlage des Tarifs bei Vertragsabschluss ermittelt. Bei Rentenbeginn wird aus den Überschussanteilen vor dem Rentenbeginn eine Erhöhung der Versicherungsleistung berechnet. Die Erhöhung der Versicherungsleistung erfolgt nach dem für den Überschussverband, dem der Vertrag angehört, jeweils für die Verrentung von Überschussanteilen gültigen Tarif. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ist dies der Tarif des Vertrages. Bitte berücksichtigen Sie, besonders wenn Sie Ihren Vertrag zur Tilgung eines Kredites oder zur Kreditsicherung einsetzen möchten, dass die Höhe der Überschussbeteiligung nicht garantiert ist. Wir stellen Ihnen dar, wie die Gesamtleistungen ausfallen, wenn die Hochrechnung mit einem für die Zinsüberschussbeteiligung maßgeblichen Anteilsatz erfolgt, der um einen Prozentpunkt über dem derzeitigen Anteilsatz liegt oder der gegenüber dem derzeitigen Anteilsatz um einen Prozentpunkt – gegebenenfalls auf Null – reduziert ist. Die angegebenen Werte stellen keine Unter- oder Obergrenze dar.

Eintrittsalter Leistungen bei einem höheren Überschussanteilsatz Leistungen bei einem niedrigeren Überschussanteilsatz
Monatliche Gesamtrente Gesamte Kapitalabfindung Monatliche Gesamtrente Gesamte Kapitalabfindung
25 Jahre 685,71 EUR 119.218,45 EUR 351,34 EUR 78.354,85 EUR
35 Jahre 370,12 EUR 62.776,96 EUR 204,37 EUR 44.104,72 EUR
45 Jahre 146,52 EUR 24.283,00 EUR 90,04 EUR 18.885,32 EUR

Verwendung der Überschussanteile

  • bei der Rentenversicherung:
    In der Aufschubzeit werden die jährlichen Überschussanteile zur Bildung einer beitragsfreien Leistung (Bonus) verwendet.
    In der Rentenbezugszeit werden die jährlichen Überschussanteile zur Bildung einer Sofortüberschussrente verwendet. Die Höhe der Sofortüberschussrente ist abhängig vom Überschussanteilsatz und kann sich ändern. Der Überschussanteilsatz wird jährlich neu festgelegt. Wird er niedriger festgelegt, fällt die Sofortüberschussrente.
    Deshalb kann eine Senkung der Sofortüberschussrente auch dann noch erfolgen, wenn wir Ihnen die Sofortüberschussrente bereits über einen längeren Zeitraum in unveränderter Höhe ausgezahlt haben. Die Höhe der garantierten Rente ändert sich selbstverständlich nicht.
  • bei der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung:
    Die Überschussanteile werden bei beitragspflichtigen Verträgen mit den Beiträgen verrechnet.
    Im Falle der bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit werden die Überschussanteile verzinslich angesammelt.

Wünschen Sie ein persönliches Gespräch?

Dann kommen Sie bei uns vorbei. Unsere R+V-Mitarbeiter stehen Ihnen in mehr als 11.000 Bankstellen der Volksbanken Raiffeisenbanken sowie in unseren Generalagenturen und Hauptvertretungen gern zur Verfügung.

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