Die VR-RürupRente ist vor allem für Gutverdiener, Selbstständige und Freiberufler eine attraktive Altersvorsorge: Durch den Sonderausgabenabzug profitieren sie von besonders hohen Steuervorteilen.
Auch rentennahe Jahrgänge, die sich für kurze Laufzeiten entscheiden, profitieren von der VR-RürupRente: Durch den relativ geringen Besteuerungsanteil der nächsten Jahre sichern sie sich langfristig einen hohen Rentenfreibetrag für die Zeit des Rentenbezugs.
Die VR-RürupRente bietet Ihnen:
Ertragschancen
Der Sparanteil Ihres Beitrags (laufender Beitrag, Einmalbeitrag) wird in der von Ihnen gewählten Anlagestrategie bzw. in die von Ihnen gewählte Fonds investiert. Dazu stehen Ihnen bis zum Rentenbeginn fünf Anlagestrategien der Union Investment und eine individuelle Fondsauswahl von rund 70 Fonds zur Verfügung. Wählen Sie einfach entsprechend Ihrem persönlichen Chance-Risiko-Profil aus.
Flexibilität
Sie können die Anlagestrategie bzw. Fonds jederzeit ändern. Beispiel: Sie wechseln zum Ende der Laufzeit in eine sicherheitsorientiertere Anlagestrategie. Daneben besteht auch die Möglichkeit, Ihren Beitrag auf mehrere Anlagestrategien/Fonds aufzuteilen. Zuzahlungen (auch bei Einmalbeiträgen) und Beitragsanpassungen sind ebenfalls jederzeit möglich.
staatliche Förderung
Sie können die Beiträge zur VR-RürupRente ab dem ersten Euro als Sonderausgaben bei der Steuer absetzen.
- 2012: Es besteht eine steuerliche Absetzbarkeit der gezahlten Beiträge von 74% (höchstens 74% von 20.000 EUR bei Ledigen/40.000 EUR bei Ehepaaren).
- Folgejahre: Kontinuierliche Erhöhung bis zur vollständigen Abzugsfähigkeit ab 2025.
ab Rentenbeginn lebenslange garantierte Rente
Ab dem von Ihnen bestimmten Zeitpunkt (laut Gesetz frühestens ab dem 62. Lebensjahr) zahlt Ihnen die R+V eine lebenslange garantierte Rente. Den bei Vertragsabschluss festgelegten Beginn Ihrer Rente können Sie jederzeit auf ein anderes Datum nach Vollendung Ihres 62. Lebensjahres verlegen.
"Hartz-IV-geschützt"
Das Vermögen der VR-RürupRente ist im Fall der Arbeitslosigkeit oder Insolvenz geschützt, muss also nicht aufgebraucht oder angerechnet werden.