15Apr2021 Verbraucher & Recht

    Trotz Warnschild: Hundebesitzer haften für Bisse

    R+V-Infocenter. Warnung vor dem Hund“ oder „Hier wache ich“: Solche Schilder zeigen, dass sich ein Hund frei auf dem Grundstück bewegt. Doch wenn das Tier einen Besucher beißt, kann der Verletzte den Besitzer zur Verantwortung ziehen – trotz Warnung. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam.

    Schutz vor freilaufenden Hunden

    Viele Hundebesitzer glauben, dass ein Warnschild sie von der Haftung befreit, wenn ihr Vier-beiner unerwünschte Besucher beißt. „Das ist falsch: Ein Hinweisschild reicht als Absiche-rung nicht aus. Zusätzlich muss das Grundstück so geschützt sein, dass es niemand be-treten kann“, sagt Benny Barthelmann, Haftpflichtexperte bei der R+V Versicherung. Hunde-besitzer haften sogar dann, wenn sich ihr Gartentor von außen nur durch Übergreifen öffnen lässt.

    Der Grund: Jeder Grundstückseigentümer muss die Allgemeinheit vor Gefahren schützen, die von seinem Grundstück ausgehen. Dazu gehört auch ein freilaufender Hund. Beißt dieser zu, hat der Hundebesitzer diese Pflicht verletzt. Er haftet dann für Schäden und Ver-letzungen – im schlimmsten Fall ein Leben lang mit seinem gesamten Vermögen. Dabei ist es erst einmal sogar unerheblich, ob eine Person das Grundstück auf Einladung betreten hat oder nicht. „Auch wenn beispielsweise spielende Kinder über den Zaun klettern und gebis-sen werden, ist der Hundebesitzer verantwortlich“, so R+V-Experte Barthelmann. „Allerdings wird der Schadenersatz in einem solchen Fall normalerweise gekürzt.“ Absichern können sich Hundebesitzer mit einer Tierhalterhaftpflichtversicherung.ttelt werden kann.