Wiesbaden, 15. Dezember 2011. Orkantief Joachim fegt morgen über
Deutschland hinweg. Die Unwetterzentrale rechnet mit schweren Sturmböen
und vielerorts sogar orkanartigen Böen, die Spuren an Häusern und Wohnungen
hinterlassen werden. Für die Bewohner bedeutet das: sofort Maßnahmen
ergreifen, um den Schaden zu begrenzen - auch wenn sie versichert
sind. "Die Versicherten sind dazu sogar verpflichtet", sagt Sylvine Löhmann,
Schadenexpertin beim Infocenter der R+V Versicherung. Hat der Wind also
beispielsweise einige Dachziegel abgedeckt, sollten die Bewohner undichte
Stellen provisorisch schließen und damit Böden, Möbel und Geräte vor
Regen schützen.
Generell gilt: Versicherungen übernehmen Sturmschäden ab Windstärke 8. Dabei
zahlt die Hausratversicherung für Gegenstände, die sich in der Wohnung oder im
Gebäude befinden. Die Wohngebäudeversicherung deckt Schäden am Gebäude
selbst ab - sofern Sturm mitversichert ist. "Dazu zählen alle Schäden, die unmittelbar
durch den Sturm entstehen oder in seiner direkten Folge, beispielsweise
wenn es nach dem Schaden am Dach in das Gebäude hineinregnet", erklärt R+VExpertin
Löhmann.
Einige Versicherer zahlen zudem für Schäden an Gegenständen, die außen am
Gebäude angebracht sind, etwa Satelliten-Anlagen oder Markisen. Auch das Entfernen,
Abtransportieren und Entsorgen von umgestürzten Bäumen oder Schäden
an Nebengebäuden und Garagen sind mitunter in der Gebäudeversicherung eingeschlossen.
Der Blick in die Vertragsbedingungen bringt hier Klarheit.
Wer versichert ist, sollte den Schaden sofort der Versicherung melden - die meisten
Anbieter haben eine Hotline, die rund um die Uhr besetzt ist. Hier bekommen
die Betroffenen auch Tipps zur Schadenabwicklung oder Informationen zu Handwerkern.
Für die Versicherung ist es wichtig, wenn alle beschädigten Gegenstände
genau aufgelistet werden. "Unsere Empfehlung ist, alle Schäden zu fotografieren
und die beschädigten Gegenstände so lange aufzubewahren, bis der Versicherer
sein Okay für die Entsorgung gibt. Das erleichtert die Abwicklung", so Sylvine
Löhmann. "Bei Schäden am Haus oder an der Wohnung ist es zudem sinnvoll,
Fotos vom Zustand vor dem Sturm mit einzureichen."
Keine Haustürgeschäfte mit Handwerkern
Die R+V-Expertin rät Hauseigentümern zusätzlich, skeptisch zu sein, wenn Handwerker
nach dem Sturm ihre Dienste ungefragt an der Haustür anbieten. Es
könnten sogenannte "Dach-Haie" sein. Diese mobilen Trupps nutzen aus, dass die
Eigentümer den Schaden schnell behoben haben wollen - und liefern schlechte
Qualität zu überhöhten Preisen.
Ihre Masche: Sie ködern die Hauseigentümer mit vermeintlichen Schnäppchenpreisen
und kommen schon am nächsten Tag mit Gerüst und Material wieder. So
haben die Verbraucher keine Zeit, vom Vertrag zurückzutreten. Bei der Reparatur
entdecken die Handwerker dann angeblich gravierende Mängel, das komplette
Dach muss abgedeckt werden - zu saftigen Preisen und oft gegen Vorauskasse in
bar. "Verbraucher sollten sich nie zu Verträgen drängen lassen, die sie nicht vorher
eingehend prüfen und mit anderen Angeboten vergleichen konnten", sagt
Sylvine Löhmann. Hinzu kommt: Die Wohngebäudeversicherung kann überhöhte
Rechnungen kürzen, der Hauseigentümer bleibt auf der Differenz sitzen.
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