Wiesbaden, 20. Oktober 2011. Die Zeit der Herbststürme ist da: Wer Bäume
im Garten hat, sollte sie jetzt gründlich überprüfen - bevor sie durch Windbruch
Passanten verletzen oder das Nachbargrundstück beschädigen.
"Wenn der Baum erkennbar vorgeschädigt war, muss der Eigentümer damit
rechnen, dass er möglicherweise für den Schaden haftet. Denn er ist verpflichtet,
die Allgemeinheit vor Gefahren zu schützen, die von seinem Grundstück
ausgehen", sagt Sonja Biorac, Haftpflichtexpertin beim Infocenter der
R+V Versicherung. Aber auch Mieter sind mitunter von dieser Verkehrssicherungspflicht
betroffen.
Sonja Biorac
Bei der Überprüfung sollte darauf geachtet werden, ob die Bäume beispielsweise
von Pilzen befallen sind, äußere Verletzungen aufweisen und standsicher sind.
Auch abgestorbene Äste und dürres Laub können auf eine Krankheit hindeuten.
"Für die Haftung kann entscheidend sein, ob der Baum lediglich durch einen Sturm
entwurzelt oder umgeknickt wurde oder ob eine eventuelle Vorschädigung dazu
beigetragen hat", erklärt R+V-Expertin Biorac. "Ist Letzteres der Fall, muss der
Eigentümer unter Umständen für den entstandenen Schaden geradestehen." In
der Regel springt hierfür jedoch - sofern vorhanden - die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
ein.
War der Baum jung, gesund und fest verwurzelt, haftet der Grundstückseigentümer
normalerweise nicht. Ein formloses Protokoll der Überprüfung hilft beim Nachweis. Ebenfalls sinnvoll: Nach einem Sturm schauen, ob von losen Ästen Gefahren ausgehen.
Wichtig für Mieter: Der Vermieter kann ihnen die Verantwortung für die Bäume
auf dem gemieteten Grundstück übertragen. "Dann sollten Mieter unbedingt ihre
Privathaftpflichtversicherung überprüfen. Denn nicht bei jeder ist dies automatisch
mit abgedeckt", so Sonja Biorac.
Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
- Experten empfehlen, Bäume mindestens zweimal pro Jahr in belaubtem und unbelaubtem Zustand und zusätzlich nach Stürmen zu überprüfen. Dabei brauchen alte Bäume mehr Aufmerksamkeit als junge.
- Ist ein Baum umsturzgefährdet, sollte er schnell gesichert oder - wenn möglich und zulässig - gefällt werden.
- Sehr hohe Baumkronen sind dem Wind besonders ausgesetzt. Empfehlung: Rechtzeitig zurechtschneiden (lassen).
zum Seitenanfang