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Pressemitteilung des Infocenters der R+V Versicherung

Verkehrssünden im Ausland schmälern die Urlaubskasse drastisch

R+V-Infocenter: Bußgelder in vielen Ländern höher als in Deutschland - vor dem Urlaub über Verkehrsregeln informieren
Abbildung: Karl Walter
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Wiesbaden, 29. Juni 2011. Ab in den Urlaub: Mehr als die Hälfte der Deutschen nehmen dafür das eigene Auto oder leihen sich vor Ort einen Mietwagen. Doch Vorsicht: Die Geschwindigkeitsbeschränkungen sind im Ausland fast überall strenger als in Deutschland - und die Strafen oft deutlich höher. "Autofahrer sollten wissen, dass sie in einigen Ländern 500 Euro oder mehr bezahlen müssen, wenn sie zu schnell fahren", sagt Karl Walter, Kfz-Experte beim Infocenter der R+V Versicherung. Hinzu kommt: Wenn die Bußgelder nicht direkt vor Ort fällig sind, werden sie jetzt nach dem Urlaub in Deutschland vollstreckt - aufgrund einer neuen EU-Verordnung vom Oktober vergangenen Jahres.
Viele Autofahrer sind sich nicht bewusst, dass sich die Verkehrsregeln in den europäischen Ländern zum Teil erheblich unterscheiden. Und immer wieder gibt es Änderungen. Beispiel Spanien: Im März hatte das beliebte Urlaubsland das Tempolimit auf Autobahnen von 120 km/h auf 110 km/h gesenkt, zum 1. Juli wird es wieder auf 120 km/h erhöht. Doch noch immer gilt für Spanien-Urlauber: Fuß vom Gas. Denn ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h müssen Raser mit Bußgeldern von 600 Euro und mehr rechnen.
In anderen Ländern gibt es zudem unterschiedliche Tempolimits je nach Tageszeit oder Witterungsverhältnissen: Auf einigen österreichischen Autobahnen müssen Autofahrer nachts langsamer fahren, in Italien oder Frankreich gelten besondere Beschränkungen bei Nässe und Regen. Auch Fahranfänger müssen sich auf spezielle Regelungen einstellen. "Die Strafen sind fällig, selbst wenn die Autofahrer eine bestimmte Regel nicht kannten", so R+V-Experte Walter. Er rät deshalb, sich vor dem Sommerurlaub über die aktuellen Verkehrsregeln zu informieren.

Deutschland unterstützt die Vollstreckung ab 70 Euro

Bei Bußgeldern von 70 Euro oder mehr unterstützen die deutschen Behörden die Vollstreckung. "Der Betrag gilt inklusive Verfahrenskosten. Dadurch ist er schnell erreicht - selbst bei kleinen Verkehrsverstößen", erklärt Karl Walter.

Weitere Hinweise des R+V-Infocenters:

  • Aktuelle Informationen über die Verkehrsregeln der jeweiligen Länder bekommen Autofahrer beispielsweise bei den Konsulaten, Fremdenverkehrsämtern oder Automobilclubs. Alte Reiseführer sind in puncto Bußgeldern oft überholt.
  • Warnwesten sollten zur Standardausrüstung gehören. In sehr vielen Ländern sind sie bereits Pflicht.
  • Drastische Strafen drohen Autofahrern bei Alkohol am Steuer. In Italien kann das Auto enteignet und zwangsversteigert werden, und in Spanien wird eine alkoholisierte Autofahrt unter Umständen mit Gefängnis bestraft.
  • Telefonieren am Steuer wird in Europa sehr unterschiedlich gehandhabt. Während es in Schweden erlaubt ist, sind in Italien sogar Headsets verboten.

Bußgelder im europäischen Ausland

Land 20 km/h zu schnell über 50 km/h zu schnell rote Ampel überfahren Handy am Steuer
Belgien ab 100 € ab 300 € ab 150 € ab 100 €
Dänemark 65 € - 270 € ab 295 € 135 € - 200 € 65 €
Finnland ab 70 € 14 TS* ab 10 TS* bis 115 €
Frankreich ab 135 € 1.500 € ab 135 € ab 35 €
Griechenland ab 50 € ab 175 € ab 350 € 100 €
Großbritannien ab 75 € bis 2900 € ab 70 € ab 75 €
Irland ab 80 € ab 80 € ab 80 € ab 60 €
Italien ab 160 €* ab 500 € ab 160 €** ab 150 €
Kroatien ab 65 € ab 400 € ab 270 € ab 65 €
Niederlande ab 115 € ab 510 € 180 € 180 €
Norwegen ab 465 € ab 1500 € 670 € 165 €
Österreich ab 20 € bis 2180 € ab 70 € ab 50 €
Polen ab 25 € ab 100 € ab 75 € ab 50 €
Portugal ab 60 € ab 300 € ab 120 € ab 120 €
Schweden ab 270 € ab 450 € ab 310 € kein Verbot
Schweiz ab 140 € ab 690 € 190 € 75 €
Serbien ab 45 € bis 140 € ab 140 € 45 €
Spanien ab 100 € ab 600 € ab 200 € ab 200 €
Tschechien ab 60 € ab 200 € ab 100 € ab 60 €
Türkei ab 40 € ab 60 € ab 40 € k. A.
*TS = Tagessatz (Strafberechnung nach Monatsverdienst, in Finnland: maximal 120 TS)
** = Mindestbußen tagsüber, nachts (22-7 Uhr) um ein Drittel höhere Bußgelder
Quelle: ADAC, Stand März 2011
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