Wiesbaden, 7. Juni 2011. Eisklumpen so groß wie Golfbälle, Fallgeschwindigkeiten
von 70 Kilometern pro Stunde und mehr: In vielen Teilen Deutschlands
sind für die nächsten Tage schwere Hagelunwetter angekündigt. Zum
Glück sind Schäden am oder im Haus über die Wohngebäude- oder die
Hausratversicherung abgedeckt - beispielsweise wenn eine Fensterscheibe
durch Hagelschlag zu Bruch gegangen ist. "Der Versicherungsschutz gilt
aber nicht für Gartenmöbel, Grills oder hochwertige Skulpturen, die im
Freien stehen", sagt Sylvine Löhmann, Schadensexpertin beim Infocenter
der R+V Versicherung. Sie empfiehlt deshalb, teure Gegenstände bei absehbaren
Unwettern im Haus oder in der Garage zu lagern.
Mit dem Haus fest verbundene Gegenstände, etwa eine Markise oder eine Satellitenanlage,
sind mitversichert - solange keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt. "Die
Markise muss beispielsweise eingezogen werden, wenn ein Unwetter angekündigt
ist", sagt R+V-Expertin Löhmann. Dann springt bei Mietern, die sie selbst installiert
oder dies in Auftrag gegeben haben, im Schadenfall die Hausratversicherung ein,
bei Hauseigentümern die Wohngebäudeversicherung.
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