Wiesbaden, 26. Mai 2011. Wohnungssuche, Renovieren, Umzug: Paare, die
zusammenziehen, haben viel zu organisieren - und zu klären. "Es ist zwar
nicht besonders romantisch, die Versicherungsverträge zu überprüfen. Aber
wer sich nicht um dieses Thema kümmert, verschenkt unter Umständen Geld
und gefährdet sogar seinen Versicherungsschutz", sagt Manuela Alt, Versicherungsexpertin
für Privatkunden beim Infocenter der R+V Versicherung.
Um Doppelversicherungen zu vermeiden, macht die Zusammenlegung bei vielen
Policen Sinn. Dazu gehören beispielsweise die Haftpflicht-, die Hausrat- und die
Rechtsschutzversicherung. "Dabei müssen die Partner prüfen, wer in welchen
Vertrag einsteigt und welcher aufgelöst werden kann - oft ist das der jüngere Vertrag",
so R+V-Expertin Alt.
Wichtig: Die Haftpflichtversicherung übernimmt nach der Zusammenlegung in der
Regel keine Schäden mehr, die der Lebenspartner verursacht hat. Und die Hausratversicherung
muss auf jeden Fall über die neue Adresse und die Wohnungsgröße
informiert werden. "Die Wohnfläche muss korrekt angegeben sein. Sonst
wird ein Schaden unter Umständen nur teilweise beglichen", erklärt Manuela Alt.
Anders sieht es bei Versicherungen aus, die direkt auf die beiden Personen zugeschnitten
sind: Berufsunfähigkeits-, Kranken- oder Unfallversicherungen bleiben
zum Beispiel unverändert bestehen.
Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
- Den Mietvertrag sollten immer beide unterschreiben. Nur so haben sie dieselben Rechte gegenüber dem Vermieter - aber auch die gleichen Pflichten, etwa die Übernahme der Miete.
- Bei einer Lebensversicherung prüfen, wer als Begünstigter genannt ist und bei Bedarf ändern. Nur so gehen die Leistungen an die richtige Person.
- Für Paare, die nicht verheiratet sind, gilt das Eherecht nicht. Das bedeutet: Sie müssen Dinge festlegen, die sich bei verheirateten Paaren automatisch ergeben. Beispielsweise hat der Partner im Krankenhaus grundsätzlich keinen Anspruch auf Informationen. Hier ist eine Vollmacht sinnvoll.
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