Wiesbaden, 28. April 2011. "Kannst Du mir Dein Auto leihen?" Die wenigsten
schlagen einem guten Freund diese Bitte ab. Doch wenn ein Unfall passiert,
kann das die Freundschaft stark belasten - weil plötzlich Kosten anfallen, an
die keiner vorher gedacht hat. "Nach einem Schaden steigen beispielsweise
oft die Versicherungsbeiträge", sagt Karl Walter, Kfz-Experte beim Infocenter
der R+V Versicherung. Autobesitzern rät er deshalb, finanzielle Fragen vor
dem Verleihen zu klären.
Die höheren Kosten bei der Versicherung entstehen durch die übliche Rückstufung
beim Schadenfreiheitsrabatt. Allein für die Haftpflichtversicherung sind das schnell
einige hundert Euro pro Jahr. Das hängt davon ab, welche Rabattstufe der Wagen
hatte und wie weit er zurückgestuft wird. Hinzu kommt eine mögliche Selbstbeteiligung
in der Kaskoversicherung. "Ist der Wagen nicht kaskoversichert, muss der
Halter den Schaden an seinem eigenen Auto sogar komplett selbst bezahlen",
erklärt R+V-Experte Walter.
Beim Verleihen des Wagens ist es deshalb wichtig, vorher zu klären, wer für mögliche
Schäden aufkommt, beispielsweise mit einem Leihvertrag - Vorlagen hierfür
finden Verbraucher im Internet, etwa bei den großen Automobilclubs. Ein solcher
Vertrag klärt die Fronten und baut so Streitigkeiten vor. Weiterer Tipp des R+V2
Infocenters: Als Autobesitzer sichergehen, dass der Fahrer einen Führerschein
hat. Falls nicht, muss die Kaskoversicherung bei einem Unfall nicht zahlen. "Für
Haftpflichtschäden kommt die Versicherung zwar in der Regel auf. Sie kann aber
vom Fahrer und vom Versicherten einen Teil der Aufwendungen zurückfordern.
Hinzu kommt unter Umständen eine Strafanzeige", betont Karl Walter.
Vorsicht bei Alleinfahrertarifen
Wer bei seiner Autoversicherung als alleiniger Fahrer eingetragen ist, sollte sich
besonders gut überlegen, ob er das Auto verleiht. Bei einem Unfall kann die Versicherung
den Vertrag umstellen und die zusätzlichen Beiträge nachfordern. Es
kann sogar passieren, dass die Versicherung Vertragsstrafen erhebt und Leistungen
kürzt.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt bei berechtigten Schadenersatzansprüchen
Dritter. Sie deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab.
Die Kfz-Kaskoversicherung erstattet die Schäden am eigenen Auto. Der Umfang
hängt davon ab, ob es sich um eine Teilkasko- oder eine Vollkaskoversicherung
handelt. Durch die Teilkasko ist das Auto beispielsweise bei Diebstahl, Brand, Explosion
und Glasbruch versichert. Die Vollkasko ersetzt darüber hinaus Schäden
durch selbst verschuldetet Unfälle und mutwillige Beschädigung.
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