Wiesbaden, 1. März 2010. Abgedeckte Dachziegel, umgeknickte Bäume, beschädigte
Autos: Orkantief "Xynthia" ist über das Land gefegt und hat vor
allem in Mitteldeutschland zahlreiche Schäden verursacht. "Versicherungen
übernehmen solche Schäden, wenn der Wind nachweislich mindestens
Stärke 8 hat, also mehr als 62 Stundenkilometer. Und Xynthia hat in manchen
Landesteilen sogar Windstärken von mehr als 100 Stundenkilometer
erreicht", sagt Sylvine Löhmann, Schadenexpertin beim Infocenter der R+V
Versicherung.
Für Hausbesitzer gilt: Die Hausratversicherung zahlt Schäden an Gegenständen,
die sich in der Wohnung oder im Gebäude befinden. Die Wohngebäudeversicherung
deckt die Schäden am Gebäude ab - sofern Sturm mitversichert ist. Wer
allerdings Fenster und Türen offen gelassen hat, handelt fahrlässig und geht vielleicht
sogar leer aus. Und: "Die Betroffenen sind verpflichtet, den Schaden möglichst
gering zu halten", sagt Sylvine Löhmann, Schadenexpertin beim R+VInfocenter.
"Hat der Wind beispielsweise das Dach abgedeckt und es regnet in die
Wohnung, müssen die Möbel geschützt oder in Sicherheit gebracht werden." Auf
jeden Fall sollte die Versicherung immer sofort über solche Vorkommnisse informiert
werden. Weiterer Tipp des R+V-Infocenters: Schäden fotografieren und
möglichst erst dann vollständig beseitigen, wenn die Versicherung sich ein Bild
davon gemacht und eine Reparaturfreigabe erteilt hat.
Kaskoversicherung zahlt für Schäden am Auto
Autofahrer sind mit einer Kasko-Versicherung gegen Sturmschäden abgesichert.
Die Teilkasko-Versicherung springt erst ab Windstärke 8 ein, die Vollkaskoversicherung
deckt Schäden bei jedem Wetter ab. Auch hier ist es ratsam, die Schäden
sofort der Versicherung zu melden - am besten telefonisch, um die weitere
Vorgehensweise direkt abzuklären. "Dabei kann man auch gleich besprechen,
welche Unterlagen benötigt werden", sagt Karl Walter, Kfz-Experte beim R+VInfocenter.
Wichtig zu wissen: "Notreparaturen" sind erlaubt. Wenn es möglich ist,
sollte man jedoch abwarten, ob die Versicherung einen Gutachter schickt.
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