Für Hunde lebensgefährlich: Wenn das Auto zum "Backofen" wird
R+V-Infocenter: Bereits nach 15 Minuten besteht Hitzschlaggefahr - Geldbuße bis 25.000 Euro und sogar Freiheitsstrafe möglich
Wiesbaden, 13. Juli 2010. Seit Tagen gleißende Sonne und tropische Temperaturen: Für Hunde kann das lebensgefährlich werden - besonders wenn sie in einem Auto zurückgelassen werden, das in der prallen Sonne parkt. Denn hier herrschen schnell 70 Grad Celsius oder mehr. Schon nach rund 15 Minuten besteht bei den Tieren die Gefahr eines tödlichen Hitzschlags, warnt das Infocenter der
R+V Versicherung in Wiesbaden. Zur Trauer um den vierbeinigen Freund kann eine empfindliche Geldbuße kommen: Bis zu 25.000 Euro sind hier möglich.
Anders als Menschen schwitzen Hunde nicht am ganzen Körper. Sie verschaffen sich vor allem durch Hecheln Abkühlung. Wenn aber die Umgebungstemperatur zu hoch ist, funktioniert die Wärmeregulierung nicht mehr, die Körpertemperatur steigt an. Die Folgen sind Sauerstoffmangel, Übelkeit und Kreislaufprobleme bis hin zu Kreislaufversagen - und das schon nach kurzer Zeit. "Ein kurzer Abstecher in den Supermarkt reicht aus, um Hunde ernsthaft zu gefährden, selbst wenn die Fensterscheibe einen Spalt breit heruntergekurbelt ist. Die Tiere reagieren deutlich empfindlicher auf Hitze als ein erwachsener Mensch", sagt
Dr. Frank Offeney, Tierarzt des
R+V-Infocenters.
Er rät deshalb, Hunde bei Außentemperaturen über 25 Grad Celsius grundsätzlich gar nicht im abgestellten Auto zu lassen. Sie warten lieber zu Hause. Wenn der Hund doch mitgenommen werden muss, parkt man den Wagen am besten in einer Tiefgarage oder einem Parkhaus, notfalls kurz an einem schattigen Ort.
Weitere Tipps des R+V-Experten:
- Wird das Auto im Schatten abgestellt, ist es wichtig zu bedenken, dass die Sonne wandert - und aus dem Schatten schnell pralle Sonne wird.
- Ein feuchtes Tuch im Fußraum kühlt die Innentemperatur kurzfristig etwas ab.
- Die Hunde sollten immer Wasser zum Trinken zur Verfügung haben.
Geldbuße bis 25.000 Euro
Wer seinen Hund bei sengender Hitze im Auto lässt, muss eventuell mit rechtlichen Konsequenzen rechnen, da dies unter Umständen als Tierquälerei eingestuft werden kann. In besonders schlimmen Fällen sieht das Tierschutzgesetz eine Geldbuße von bis 25.000 Euro vor. Sogar eine dreijährige Haftstrafe ist möglich.
Kontakt:
Infocenter der R+V Versicherung
Brigitte Römstedt
Telefon: 0611 533-4656
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