Wiesbaden, 14. Januar 2009. Höhere Bußgelder für Drängeln, Rasen und Alkohol am Steuer: Ab 1. Februar 2009 müssen Autofahrer für diese und andere Verkehrsverstöße deutlich tiefer in die Tasche greifen - teilweise hat sich die Strafe sogar verdoppelt. Die wichtigsten Informationen rund um Bußgelder, Punkte und Fahrverbote enthält der aktualisierte Bußgeldkatalog des Infocenters der R+V Versicherung.
Teurer werden vor allem Verkehrsverstöße, die besonders unfallträchtig sind; bei kleinen Parksünden ändert sich hingegen nichts. Bis zu 680 Euro werden nun fällig, wenn die vorgeschriebene Geschwindigkeit innerhalb geschloßener Ortschaften um mehr als 70 km/h überschritten wird - vorher waren es 425 Euro. Für Drängeln sind statt 250 Euro jetzt bis 400 Euro möglich. Der dritte Alkoholverstoß wird in Zukunft mit bis zu 1.500 Euro geahndet. Aber es sind auch noch höhere Bußgelder möglich: Bei Vorsatz können die Regelsätze verdoppelt werden. "Dafür hat der Gesetzgeber extra die Bußgeldobergrenzen angehoben: für Alkoholverstöße von 1.500 auf 3.000 Euro, für allen anderen von 1.000 auf 2.000 Euro", sagt Karl Walter, Kfz-Experte des R+V-Infocenters.
Bußgeldkatalog herunterladen oder bestellen
Der Bußgeldkatalog kann im Internet unter www.infocenter.ruv.de heruntergeladen werden. Außerdem ist eine unentgeltliche Bestellung möglich: Einfach einen adressierten und mit 90 Cent frankierten Rückumschlag im Lang-DIN-Format an das Infocenter der R+V Versicherung, Stichwort "Bußgeldkatalog", 65189 Wiesbaden schicken.
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