07Jul2011

    Getrübte Urlaubsfreude: Diebstahl im Hotel-Gepäckraum

    R+V-Infocenter: Keine Wertsachen im Koffer lassen - Räumlichkeiten vorher prüfen

    Um 11 Uhr muss das Hotelzimmer an der spanischen Mittelmeerküste geräumt sein, der Flieger geht aber erst spät abends: Viele Urlauber deponieren ihre Koffer in der Zwischenzeit in einem speziellen Gepäckraum an der Rezeption, um den letzten Tag noch unbeschwert genießen zu können. Doch wenn das Gepäck gestohlen wird, bleiben sie oft auf dem Schaden sitzen. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam. In der Regel haften weder Reiseveranstalter noch Hotelbesitzer für den Diebstahl.

    "Normalerweise gehört die Verwahrung des Gepäcks nicht zu den vertraglich geschuldeten Leistungen. Der Reiseveranstalter ist deshalb auch nicht verpflichtet, sich darum zu kümmern", erklärt Kristina Düring, Reise-Expertin beim R+V-Infocenter. Meistens handelt es sich um eine reine Gefälligkeit des Hotels: Da die Hotelgäste dafür nichts bezahlen, haftet der Hotelier nur, wenn ihm Verschulden nachgewiesen werden kann.

    Urlaubern empfiehlt R+V-Expertin Düring deshalb, sich genau zu überlegen, ob sie ihr Gepäck unbeaufsichtigt stehen lassen. "Auf jeden Fall sollten sie den Raum genau inspizieren und prüfen, ob Fremde ihn einfach betreten können. Wertsachen und Tickets gehören aber auf keinen Fall in den Koffer." Im Zweifelsfall sollten die Reisenden lieber ein Schließfach buchen oder sich in ein Café setzen und den Koffer dort im Auge behalten.

    Nur wer eine Reisegepäckversicherung abgeschlossen hat, kann bei einem Diebstahl darauf hoffen, den Verlust erstattet zu bekommen. Viele Wertgegenstände, Tickets und Ausweisdokumente sind allerdings nicht versichert.

    Andere Regeln in Deutschland

    Wer ein Hotelzimmer in Deutschland mietet, ist rechtlich besser gestellt. Denn der Hotelbetreiber haftet hier für das eingebrachte Gepäck - in der Regel auch, wenn er für den Verlust nicht verantwortlich ist. Die Höhe der verschuldensunabhängigen Haftung hängt von den Unterbringungskosten ab und ist im Normalfall auf 3.500 Euro begrenzt. Für Wertsachen gelten allerdings besondere Regeln: Der Wirt kann beispielsweise verlangen, dass sie in einem Tresor hinterlegt werden.

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