Wiesbaden, 28. April 2008. Viele Mieter müssen bei der jährlichen Nebenkostenabrechnung nachzahlen. Doch angesichts der stetig steigenden Energiepreise sollten sie genau hinschauen: Denn Wasser und Heizung werden teilweise nach Wohnungsgröße abgerechnet - und die stimmt nicht immer. "Wenn der Abrechnung eine zu große Wohnfläche zugrunde liegt, zahlen Mieter möglicherweise für Flächen, die sie gar nicht haben", sagt Joachim Blank, Rechts-Experte beim Infocenter der
R+V Versicherung.
Die Heizkosten dürfen beispielsweise bis zur Hälfte nach Fläche abgerechnet werden, sobald sich mehr als zwei Wohnungen eine Heizung teilen. Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs erlaubt zudem die Abrechnung der Wasser- und Abwasserkosten nach Fläche, wenn nicht in allen Wohnungen Wasserzähler installiert sind.
Für die Mieter bedeutet das: In solchen Fällen ist nicht ihr tatsächlicher Verbrauch entscheidend. Stattdessen wird der Verbrauch des gesamten Hauses auf die jeweilige Wohnfläche umgelegt - je größer die Fläche, umso höher ist also die Rechnung. "Generell lohnt es sich für Mieter deshalb immer, ihre Wohnung nachzumessen und zu überprüfen, ob die Flächenangaben übereinstimmen", rät
R+V-Experte Blank.
Kleinere Wohnung, weniger Miete
Wer beim Nachmessen feststellt, dass die Wohnung deutlich kleiner ist als angenommen, sollte mit seinem Vermieter auch über die Mietkosten reden. Denn bei mehr als zehn Prozent Abweichung ist eine Mietkürzung möglich - allerdings nur dann, wenn der Vermieter die Quadratmeterzahl vertraglich zugesichert hat. Ansonsten gilt: gemietet wie gesehen.
Nachmessen - aber wie?
Allerdings birgt das Nachmessen einige Fallstricke. So gibt es beispielsweise keine einheitliche und verbindliche Berechnungsmethode für Wohnflächen. "Die Mieter müssen zunächst in Erfahrung bringen, wie sie richtig messen", sagt Joachim Blank. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, gilt die in der Gegend übliche Berechnung - in der Regel basiert sie auf der Wohnflächenverordnung. Hierbei werden nur die Grundflächen mit einer Raumhöhe über zwei Meter voll gezählt. Ist der Raum zwischen einem und zwei Meter hoch, zählt die Hälfte. Alles, was niedriger ist als ein Meter, zählt gar nicht - das macht vor allem bei Wohnungen mit Dachschrägen einen großen Unterschied. "Hier kann es schnell zu Differenzen von zehn Quadratmetern und mehr kommen", so der Experte. Weitere wichtige Punkte: Balkone und Terrassen zählen höchstens zur Hälfte, Kellerräume und Garagen gar nicht.
Anders fällt die Wohnungsgröße nach DIN-Norm 277 aus: Hier wird grundsätzlich die gesamte Grundfläche berücksichtigt. Diese Berechnung ist allerdings nur erlaubt, wenn sie in dieser Gegend üblich ist oder vertraglich vereinbart wurde.
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