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Pressemitteilung des Infocenters der R+V Versicherung

Energieausweis: Bauschäden durch übereilte Sanierung

R+V-Infocenter: Feuchte Wände und Schimmel als Folge falscher Maßnahmen - besonders bei Altbauten immer Fachmann einschalten
Wiesbaden, 16. November 2007. Der Energieausweis kommt - und damit wächst der Druck, den Heizenergieverbrauch der Häuser zu senken. Doch Experten raten Immobilienbesitzern zur Vorsicht: Bevor sie Fenster austauschen und die Fassade dämmen, sollten sie sich fachlichen Rat einholen. Diplom-Ingenieur Jochen Löhmann, Bau-Experte beim Infocenter der R+V Versicherung, warnt: "Falsch ausgeführte Sanierungsmaßnahmen können feuchte Wände und gesundheitsschädliche Schimmelbildung hervorrufen."

Rund drei Viertel aller Wohngebäude in Deutschland stammen aus der Zeit vor 1978. Bei diesen Gebäuden ist der Energieverbrauch in der Regel höher als bei Neubauten. Durch Sanierung lässt sich der Verbrauch verringern - aber nicht immer sind alle Maßnahmen geeignet: "Man muss Altbauten immer ganzheitlich betrachten. Wer nur an einer Stelle saniert, hat möglicherweise an einer anderen Stelle den Schaden", erklärt Löhmann.

Problematisch: Bei alten Häusern die Fenster austauschen, wenn man an der sonstigen Beschaffenheit nichts ändert. Denn die alten Fenster sorgen für die notwendige Belüftung des Hauses. Neue Fenster, besonders aus Kunststoff, sind hingegen dicht. "Die warme, feuchte Luft kann so nicht mehr entweichen und bleibt an und in den Wänden, wo sie kondensiert. Die Folgen sind Feuchtigkeit und Schimmel", erklärt R+V-Experte Löhmann. Bei Fachwerkhäusern können zudem die Holzbalken verfaulen oder sich im schlimmsten Fall Hausschwamm bilden, ein Pilz, der das Haus langfristig zerstört und schwer zu bekämpfen ist. Feuchte Wände aus Stein sind eine Wärmebrücke - hier geht verstärkt Energie verloren.

Auch bei der Dämmung der Außenwände hängt es vom jeweiligen Gebäude ab, welche Maßnahmen sinnvoll sind - dies sollte ein Fachmann entscheiden. "Eine Musterlösung, die für alle Häuser funktioniert, gibt es nicht", so Jochen Löhmann vom R+V-Infocenter. Weiterer Vorteil: Die Energieberater wissen in der Regel auch, ob staatliche Fördermaßnahmen oder vergünstigte Kredite möglich sind.

Informationen zum Energieausweis

Ab 1. Juli 2008 müssen alle Verkäufer und Vermieter von Immobilien, die vor 1965 gebaut wurden, potenziellen Käufern und Mietern den Energieausweis vorlegen - das schreibt die Energieeinsparverordnung EnEV aus dem Jahr 2007 vor. Für jüngere Häuser gilt diese Pflicht ab 1. Januar 2009. Grundsätzlich ausgenommen davon sind nur Besitzer von Baudenkmälern. Bis zum 1. Oktober 2008 können die Hausbesitzer zwischen dem bedarfs- und dem verbrauchsorientierten Energieausweis wählen, danach ist für die meisten Gebäude der Bedarfsausweis verpflichtend. Das Dokument ist zehn Jahre gültig und kostet zwischen 50 und 150 Euro, je nachdem für welchen Ausweis man sich entscheidet. Ausstellen dürfen ihn beispielsweise Architekten, Bauingenieure oder Handwerker, die eine zusätzliche Ausbildung im Bereich energiesparendes Bauen haben. Grundsätzlich gilt: Der Energieausweis verpflichtet niemanden dazu, etwas an seinem Haus zu sanieren - er beschreibt den aktuellen energetischen Zustand eines Hauses.
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