31Mai2007

    Termine mit Handwerkern: Wer zu spät kommt, muss zahlen

    R+V-Infocenter: Termine immer schriftlich bestätigen lassen - Schiedsstelle hilft bei Streitigkeiten

    Vor allem für Berufstätige sind Termine mit Handwerkern mit aufwändiger Planung verbunden: Wenn sie keinen Urlaubstag dafür opfern wollen, bleibt ihnen nur die knappe Zeit vor Arbeitsbeginn, in der Mittagspause oder nach Feierabend. Umso ärgerlicher, wenn der Handwerker dann auf sich warten lässt. Falls er sich stark verspätet oder gar nicht kommt, kann der Kunde unter bestimmten Voraussetzungen Entschädigung fordern. Allerdings muss er selbst pünktlich zur Stelle sein. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam.

    "Hält der Handwerker einen vereinbarten Termin nicht ein, kann er in ‚Schuldnerverzug’ geraten", erklärt Dr. Thomas Ullrich, Rechtsexperte beim R+V-Infocenter. "Der Kunde kann also Ersatz verlangen, wenn er einen so genannten Verzugsschaden erlitten hat." Die An- und Abfahrt des Handwerkers muss der Kunde dann beispielsweise nicht bezahlen. Entschädigungen für Verdienstausfall sind bei Selbstständigen aber nur möglich, wenn man den Schaden in Euro und Cent abrechnen und dies auch nachweisen kann. Wer bezahlten Urlaub genommen hat, geht in der Regel leer aus.

    Der Handwerker kann Forderungen nur abweisen, wenn er für die Verzögerung nichts kann - weil er etwa auf der Fahrt einen Unfall hatte oder ein Angehöriger gestorben ist. Einen Stau muss er allerdings einplanen, wenn er voraussehbar war. Gleiches gilt für angekündigte witterungsbedingte Behinderungen.

    Voraussetzung: fest vereinbarter Termin

    Voraussetzung für Schadensersatzansprüche ist immer, dass der Handwerker und der Kunde nachweislich einen festen Termin mit entsprechender Uhrzeitangabe vereinbart haben, am besten schriftlich. Selbst dann sind kleine Verzögerungen - in der Regel rund 15 Minuten - noch im Rahmen.

    Wichtig: Bei einem festen Termin ist auch der Auftraggeber in der Pflicht. Er muss rechtzeitig zu Hause sein, sonst muss er seinerseits die Aufwendungen des Handwerkers erstatten, beispielsweise zusätzliche Fahrtkosten oder Verdienstausfall.

    Kunden können versuchen, Ärger bereits im Vorfeld zu vermeiden. Tipps des R+V-Infocenters:

    • Immer feste Termine vereinbaren und diese schriftlich bestätigen. Eine Verabredung wie "im Laufe des Vormittags" nicht akzeptieren.
    • Bei Terminen mit engem Zeitfenster lieber am Tag vorher noch einmal nachfragen, ob es dabei bleibt.
    • Wenn möglich, sich die Handynummer des Handwerkers geben lassen. Dann kann man zwischendurch mal nachfragen oder auch bei eigener Verspätung Bescheid sagen.

    Lassen sich Streitigkeiten zwischen Kunde und Handwerker nicht beheben, kann man die Schiedsstelle der örtlichen Handwerkskammer einschalten. Diese vermittelt bei Streitigkeiten kostenlos.