Augen und Ohren gespitzt - das R+V-Pressecenter

Pressemitteilung des Infocenters der R+V Versicherung

Verletzung durch herabfallende Dachziegel: Hausbesitzer haftet

Wiesbaden, 18. Januar 2007. Lockere Dachziegel, morsche Äste - nicht immer halten sie Sturm und starken Windböen stand, die gegenwärtig das Wetter bestimmen. Wenn diese herabfallenden Gegenstände jemanden verletzen, kann der Hauseigentümer zur Verantwortung gezogen werden. Dieser haftet immer dann, wenn er vorhersehbare Gefahrenstellen nicht rechtzeitig entschärft hat - etwa morsche Äste entfernt oder lose Dachziegel befestigt. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam.

"Nur wenn der Hausbesitzer die Dachziegel vor kurzem hat von einem Fachmann überprüfen lassen, ist seine so genannte Verkehrssicherungspflicht erfüllt. Das bedeutet, er muss nicht für die entstandenen Kosten aufkommen", sagt Jens Witzel, Haftpflichtexperte des R+V-Infocenters. Anders sieht es aus, wenn die Ziegel offensichtlich locker waren oder das Dach nicht ausreichend kontrolliert wurde: Dann muss er alle mit einem Unfall verbundenen Belastungen übernehmen. In der Regel sind diese Schäden über die Privathaftpflichtversicherung oder - bei Vermietern - über die Haus- und Grundeigentümerhaftpflichtversicherung abgedeckt.
zum Seitenanfang