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Pressemitteilung des Infocenters der R+V Versicherung

"Warnung vor dem Hund": Haftung trotz Schild

R+V-Infocenter: Hundehalter müssen Grundstück sichern
Wiesbaden, 14. November 2006. Auf dem Schild am Gartentor steht groß "Warnung vor dem Hund". Wer jetzt das Grundstück betritt und von einem freilaufenden Vierbeiner gebissen wird, ist selbst schuld - sollte man meinen. Doch das Gegenteil ist der Fall: Der Geschädigte kann den Hundebesitzer trotz Warnung für die Verletzungen verantwortlich machen. Darauf weist das Infocenter der R+V Versicherung hin. Der Grund: Ein Schild allein reicht als Absicherung nicht aus. Das Grundstück muss so geschützt sein, dass niemand es betreten kann.

Selbst ein Gartentor, das sich von außen nur durch Übergreifen öffnen lässt, gilt nicht als ausreichend. "Ein freilaufender Hund stellt eine Gefährdung dar, vor der andere geschützt werden müssen. Dabei ist es unerheblich, ob eine Person das Grundstück auf Einladung des Hundebesitzers betritt oder unerlaubt", erklärt Jens Witzel, Haftpflichtexperte des R+V-Infocenters. Selbst wenn jemand unbefugt in das Grundstück eindringt, also beispielsweise spielende Kinder über den Zaun klettern, ist der Hundebesitzer noch in der Pflicht. Wird der Eindringling dann gebissen, kann sein Schadenersatz allerdings gekürzt werden, so der R+V-Experte.
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