Wiesbaden, 22. Mai 2006. Wer kein Ticket für die Weltmeisterschaft ergattert hat, kann die Fußballspiele vielerorts auf Großleinwänden verfolgen oder in den Innenstädten mit den Fans der siegreichen Mannschaft feiern. Doch wenn Tausende von Menschen zusammenströmen, kann es immer auch zu Zwischenfällen kommen. Mit den sieben Tipps des Infocenters der
R+V Versicherung in Wiesbaden sind Fußballbegeisterte für den Fall der Fälle gerüstet.
- Gefährliche Stellen vermeiden: 50 Menschen, die nach vorne drängen, üben den Druck von einer Tonne aus. Wer zu dicht an Gittern oder Wänden steht, kann dabei schwer verletzt werden.
- Ruhe bewahren: Wenn eine Massenpanik ausbricht, sollten die Fans kühlen Kopf bewahren und überlegt vorgehen. Oft ist es am besten, "mit dem Strom zu schwimmen" und zusammen mit der Menschenmasse das Gelände zu verlassen.
- Fluchtwege kennen: Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte vorher nach möglichen anderen Ausgängen Ausschau halten und sich diese genau einprägen. Nützlich ist dabei ein Fluchtwegeplan, der bei manchen Veranstaltungen aushängt.
- Medizinische Hilfe bekommen: Verletzte Besucher können sich an den Rettungsdienst wenden, der bei jeder großen Veranstaltung vor Ort sein muss.
- Treffpunkt vereinbaren: Das R+V-Infocenter rät, einen "Sammelpunkt" auszumachen, falls die Familie getrennt wird. Gut geeignet: Bei vielen Großveranstaltungen gibt es leicht erkennbare Informationsstände.
- Vermisste Familienmitglieder finden: Wenn kein Treffpunkt vereinbart ist und ein Kind im Getümmel verschwindet, sollten Eltern sich so schnell wie möglich an Polizei, Rettungsdienst oder Sicherheitspersonal wenden. Diese können per Funkgerät eine Vermisstenmeldung weitergeben.
- Schadenersatz erhalten: Für Haftungsfragen ist laut R+V-Infocenter der Organisator zuständig. Dieser muss für den Schaden aufkommen, wenn er seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat, beispielsweise wenn eine Bühne einbricht oder ein Kabel unsauber verlegt ist. Stolpert ein Besucher allerdings unter Alkoholeinfluss, ist der Veranstalter nicht verantwortlich. Auch für Diebstahl haftet er nicht.
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