Wiesbaden, 2. Mai 2006. Ein Blick in treue Hundeaugen, ein sanftes Schnurren des kleinen Kätzchens: Viele Touristen möchten ihre vierbeinige Urlaubsbekanntschaft am liebsten spontan mit nach Deutschland nehmen. Doch bevor Hund oder Katze einreisen dürfen, müssen sie ausreichend geimpft sein. Darauf macht das Infocenter der
R+V Versicherung in Wiesbaden aufmerksam. In allen Ländern der Europäischen Union wird inzwischen ein
EU-Heimtierausweis verlangt, in den die Impfungen eingetragen werden. Fehlt der Ausweis, drohen eine mehrmonatige Quarantäne für den Vierbeiner und mehrere tausend Euro Kosten für die neuen Besitzer.
Wer sich von einem im Urlaub lieb gewonnenen Streuner nicht trennen will, sollte die Aus- und Einreisevorschriften kennen. "Für die Einreise nach Deutschland wie in alle anderen EU-Länder brauchen Hunde und Katzen eine gültige Tollwutimpfung", sagt
Dr. Frank Offeney, Tierarzt des
R+V-Infocenters. Zusätzlich empfiehlt er eine Wurmkur und eine gründliche Untersuchung beim Tierarzt, um Infektionskrankheiten auszuschließen. Die Tollwutimpfung wird in den
EU-Heimtierausweis eingetragen, der seit dem 1. Oktober 2004 innerhalb der Europäischen Union Pflicht ist. Und: Die Impfung darf nicht älter als 12 Monate, muss aber mindestens 21 Tage alt sein - für viele Urlauber reicht die Zeit dafür nicht aus. Der
EU-Heimtierausweis enthält zudem die Nummer des Tieres, die in einem Mikrochip an der linken Halsseite oder einer Tätowierung festgehalten ist.
Für die Einreise aus Ländern, in denen die Tollwutgefahr besonders groß ist, sind die Regelungen noch strenger, warnt das
R+V-Infocenter. Wer beispielsweise ein Tier aus der Türkei, Tunesien oder Marokko mitbringen will, muss neben der Tollwutimpfung auch eine Kontrolluntersuchung 30 Tage später vorweisen und dann noch einmal drei Monate mit der Einreise warten.
Haben Hund oder Katze die erforderlichen Impfungen und Untersuchungen nicht, werden sie an der Grenze in der Regel von einem Tierarzt untersucht, geimpft und beim zuständigen Veterinäramt einige Monate unter Quarantäne gestellt. Dabei können für das neue Herrchen schnell Kosten in Höhe von 4.000 Euro und mehr anfallen.
Zwischenstopps einplanen
In manchen europäischen Ländern gibt es weitere Einreise- und Impfbestimmungen für die Tiere, die für die Durchreise oder einen Zwischenstopp wichtig sind. Wer beispielsweise über die tollwutfreien Länder Schweden, Malta, Großbritannien oder Irland nach Deutschland kommt, muss einen Tollwutantikörpertest nachweisen, der von einem in der
EU zugelassenen Labor ausgestellt werden kann. Ein solcher Test kostet ungefähr 65 Euro. Auch eine Behandlung gegen Bandwürmer und Zecken ist Pflicht. Die Internetseiten der jeweiligen Botschaft bieten hierzu genaue Informationen.
Neben den Impfbestimmungen ist laut
R+V-Infocenter auch der Transport ein wichtiges Thema. Wer mit dem Flugzeug nach Hause fliegt, muss den vierbeinigen Passagier bei der Fluggesellschaft anmelden und eine geeignete Transportbox beschaffen. Für eine Autofahrt gilt: regelmäßige Pausen einplanen.
Beratung vor Ort
In vielen südlichen Touristenorten haben sich inzwischen Tierschutzorganisationen angesiedelt. Diese können Urlauber beraten, die einen Hund mit nach Hause nehmen wollen. Auch die örtlichen Tierheime oder Hundeasyle helfen weiter. Viele Tierschützer in den Urlaubsgebieten vermitteln Vierbeiner nach Deutschland. Der Vorteil: Sie können sich vorab um alle wichtigen Formalien kümmern.
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