Wiesbaden, 26. Mai 2011. Wer sein Haus für Malerarbeiten einrüsten lässt, freut sich vor allem auf den neuen Anstrich. Doch die Freude kann schnell vergehen, wenn Einbrecher das Gerüst als Einstieg in die Wohnung nutzen. Im schlimmsten Fall bleibt der Geschädigte dann trotz Hausratversicherung auf den Kosten sitzen: "Durch das Gerüst ändert sich die Gefahrenlage der Wohnung. Wenn Wohnungseigentümer oder Mieter dies nicht der Versicherung melden, riskieren sie ihren Versicherungsschutz", erklärt Alois Dittrich, Experte für Haftpflicht- und Sachversicherungen des
R+V-Infocenters in Wiesbaden.
Eine solche Meldung ist nicht nur bei Baugerüsten empfehlenswert. Wenn ein Haus oder eine Wohnung länger als 60 Tage leer steht – beispielsweise durch einen Umzug oder einen Auslandsaufenthalt – sollte die Hausratversicherung dies ebenfalls wissen.
Veränderungen in der Nachbarschaft mitteilen
Auch bei anderen Verträgen ist es wichtig, die Versicherung über Änderungen zu informieren. Hausbesitzer sollten das beispielsweise bei der Gebäudeversicherung im Auge behalten – sogar dann, wenn die Änderungen nicht das Gebäude selbst, sondern die Nachbarschaft betreffen. Zieht etwa eine Lackiererei oder ein Reifenhandel in die direkte Umgebung, kann das Brandrisiko steigen. Generell ist es ratsam, bei der Versicherung nachzufragen, wenn ein Gewerbebetrieb im gleichen Haus oder in unmittelbarer Nähe eröffnet wird.
Wer seinen Beruf wechselt, muss dagegen seine private Unfallversicherung darüber informieren – vor allem dann, wenn die neue Tätigkeit wesentlich gefährlicher ist als die alte. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn man zunächst im Büro arbeitet und dann einer körperlichen Tätigkeit nachgeht.
R+V-Experte Dittrich empfiehlt deshalb, der Versicherung im Zweifelsfall immer mitzuteilen, wenn sich etwas an den äußeren Bedingungen ändert: am besten sofort und schriftlich. Die Versicherung prüft dann, wie hoch das neue Risiko ist. Meistens müssen die Versicherten nicht einmal mehr bezahlen, und die Versicherung springt trotzdem im "Fall der Fälle" ein.
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