Wiesbaden, 1. Februar 2006. Fotos vom letzten Urlaub, Neues zur Lieblingsserie oder zum Hobby: Mehr als eine Million Deutsche stellen solche Informationen auf die eigene Website - und übernehmen dabei oft Inhalte von anderen Seiten. Doch Vorsicht: Nicht alles, was im Internet zu finden ist, darf man auf die eigene Seite stellen. "Ob private oder geschäftliche Internetseiten: Wer fremde Texte oder Fotos ohne Erlaubnis nutzt, riskiert eine Abmahnung mit einer hohen Anwaltsrechnung. Dies kann schnell mehrere hundert Euro kosten, abhängig vom Streitwert", sagt Torsten Unger, Internetexperte beim Infocenter der
R+V Versicherung in Wiesbaden. Viel teurer wird es, wenn man eine Unterlassungserklärung unterschreibt und dagegen verstößt, warnt der Experte.
Gerade große Unternehmen lassen gezielt nach solchen Verstößen suchen. Wer eine Abmahnung bekommt, sollte den Gegenstand der Abmahnung erst einmal von der Seite entfernen und sich unbedingt von einem Rechtsanwalt beraten lassen, ob sie gerechtfertigt ist oder nicht. Auch eine Unterlassungserklärung sollte überprüft werden. In der Regel verpflichtet man sich damit, die geschützten Inhalte nicht wieder einzustellen. Vorsicht: Wer sich nicht daran hält, muss mit einer Strafe von 10.000 Euro oder mehr rechnen.
Bei geschützten Texten: Erlaubnis einholen
Der Hintergrund: Die Verbreitung von fremdem geistigen Eigentum ohne Erlaubnis ist unzulässig. Dieses Urheberrecht gilt für Texte und Fotos, aber auch für Grafiken, Stadtpläne und Musik. Bei der Verwendung von geschützten Marken ist ebenfalls Vorsicht geboten – bei einer Micky-Maus-Zeichnung genauso wie beim Logo einer Fußballmeisterschaft. Wer auf Text oder Logo nicht verzichten möchte, muss sich beim Inhaber der Rechte eine Erlaubnis einholen. Am besten ist eine schriftliche Zusage. Hinweise auf den Rechteinhaber liefert beispielsweise das Impressum. "Aber auch wenn auf der
Website keine Hinweise auf Urheberrechte zu finden sind, ist dies kein Freibrief zur Nutzung", warnt
R+V-Experte Unger. Generell gilt: Lieber einmal zu viel nachfragen als einmal zu wenig.
Gesetzestexte, Gerichtsentscheidungen und andere amtliche Dokumente dagegen sind für jedermann frei nutzbar. Dasselbe gilt laut
R+V-Infocenter für Werke, deren Verfasser seit mehr als 70 Jahren tot ist. Wer einen eigenen Text schreibt, darf andere darin zitieren. Er muss dann allerdings angeben, von wem die Aussage oder Information stammt. Ebenfalls ohne Erlaubnis zulässig: die Verlinkung auf die Startseite eines anderen Internetauftritts.
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