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Pressemitteilung des Infocenters der R+V Versicherung

Tagesmutter haftet bei Unfällen der Kinder

R+V-Infocenter: Tagesmütter brauchen umfassende Haftpflichtversicherung - sie sind im Schadenfall verantwortlich
Wiesbaden, 24. Oktober 2005. In Deutschland verbringen rund 300.000 Kinder den Tag bei einer Tagesmutter. Was viele Eltern nicht wissen: Die Tagesmutter braucht eine Haftpflichtversicherung, die auch die ihr anvertrauten Kinder einschließt. Das Infocenter der R+V Versicherung weist darauf hin, dass sie andernfalls mit ihrem privaten Vermögen für einen Schaden aufkommen muss. Kann sie das nicht, hat das auch für Eltern und Kind Folgen: Sie bekommen nach einem Unfall nicht mal eine Entschädigung.

Generell gilt: Kümmert sich eine Tagesmutter um fremde Kinder, übernimmt sie die Aufsichts- und Sorgfaltspflicht der Eltern. Wenn sie dabei fahrlässig handelt und dem Kind passiert etwas, tritt ihre Haftpflichtversicherung ein – aber nur, wenn die Kinderbetreuung eingeschlossen ist. Sonst muss die Tagesmutter den Schaden aus eigener Tasche begleichen und eventuell sogar eine lebenslange Rente zahlen. Ist sie dazu nicht in der Lage, kommen für die Eltern neben den Sorgen um das verletzte Kind finanzielle Probleme dazu – wenn beispielsweise ein Elternteil seinen Beruf aufgeben muss, um das Kind zu pflegen.

Die Tagesmutter haftet unter Umständen auch, wenn das Kind unbeabsichtigt einen anderen schädigt. Haut ein Dreijähriger also in der Sandkiste einem Mädchen seine Blechschaufel auf den Kopf und verletzt es dabei schwer, ist auch das ein Fall für die Haftpflichtversicherung der Tagesmutter. Denn Kinder unter sieben Jahren haften nicht selbst für Schäden, die sie verursachen.

Den Eltern bietet eine private Unfallversicherung für ihr Kind zusätzliche Sicherheit. Diese springt bei einem Unfall immer ein – ob die Aufsichtspflicht vernachlässigt wurde oder nicht.
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