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Pressemitteilung des Infocenters der R+V Versicherung

Infektionsgefahr durch Parasiten: Schwangere sollten rohes Fleisch meiden

R+V-Infocenter: 1.200 Neugeborene leiden jährlich unter Spätfolgen von Toxoplasmose
Wiesbaden, 4. Oktober 2005. Schwangere Frauen sollten kein rohes oder ungenügend erhitztes Fleisch essen. Der Grund: Sie können sich mit Parasiten anstecken, die bei ungeborenen Kindern Fehlbildungen, Gehirnschäden und Blindheit verursachen. Die so genannte Toxoplasmose wird auch durch Kontakt mit Katzenkot übertragen – beispielsweise bei der Gartenarbeit. "Schätzungen zufolge kommen jährlich rund 1.200 Babys durch diese Infektionskrankheit geschädigt zur Welt", sagt Dr. Marko Ostendorf, Arzt des Infocenters der R+V Versicherung.

In Deutschland steckt sich jeder Zweite in seinem Leben mit Toxoplasmose an – und ist danach immun. Dabei verläuft die Krankheit meistens unbemerkt: Nur zehn Prozent der Infizierten zeigen überhaupt Symptome, wie geschwollene Lymphknoten, Kopfschmerzen oder Fieber. Gefährlich ist die Krankheit allerdings für werdende Mütter: Stecken sie sich während einer Schwangerschaft mit Toxoplasmose an, kann das Kind im Mutterleib schwere Schäden davontragen. Auch wenn das Neugeborene völlig gesund erscheint, können laut R+V-Infocenter Spätfolgen auftreten. Die Kinder bleiben dann geistig zurück oder erblinden.

Immunschutz prüfen lassen

Schwangere Frauen können beim Frauenarzt untersuchen lassen, ob sie bereits gegen Toxoplasmose immun sind. Dann ist auch der Fötus geschützt. Bei Verdacht auf Toxoplasmose während der Schwangerschaft übernehmen die Krankenkassen die Kosten für den Test. Rechtzeitig erkannt, kann die Infektionskrankheit medikamentös behandelt werden.

"Der beste Schutz ist jedoch Vorbeugung", erklärt R+V-Experte Dr. Ostendorf. Schwangeren Frauen rät er:
  • Rohes oder rosa gebratenes Fleisch vom Speiseplan streichen. Toxoplasmose-Erreger werden erst sicher abgetötet, wenn Fleisch bei mindestens 50 Grad Celsius länger als 20 Minuten erhitzt wird. Nur Wurst essen, die gut geräuchert oder abgekocht ist.
  • Obst, Gemüse und Salat besonders gründlich waschen.
  • Hände nach dem Zubereiten von rohem Fleisch, nach der Gartenarbeit, dem Besuch von Sandspielplätzen und vor dem Essen gründlich mit Seife und Bürste waschen.
  • Schwangere müssen ihre Katze nicht abschaffen. Sie sollten sie allerdings nur mit Fisch oder Fertignahrung füttern.
  • Die Katzentoilette täglich mit heißem Wasser reinigen, denn Katzenkot ist erst nach ungefähr 48 Stunden ansteckend. Am besten die Reinigung anderen überlassen oder dabei Haushaltshandschuhe tragen.

Kontakt:

Infocenter der R+V Versicherung

Claudia Diekmann
Telefon: 0611/533-5769
E-Mail: presse@ruv.de
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Letzte Änderung: 06.01.2010
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