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Pressemitteilung des Infocenters der R+V Versicherung

Laserpointer: Gefährlicher Urlaubsspaß für Kinder

R+V-Infocenter: Keine Billigprodukte im Urlaub kaufen – schwere Augenschäden drohen
Wiesbaden, 7. Juli 2005. In der Mini-Disco spielen bereits Vierjährige damit: Laserpointer, die coole Lichtmuster auf die Tanzfläche zeichnen, stehen in vielen Urlaubsregionen hoch im Kurs. Doch wenn die Kinder den roten Strahl ins Auge bekommen, kann er unter Umständen schwere Augenschäden verursachen, warnt das Infocenter der R+V Versicherung. Der Grund: Oft geben die elektronischen Zeigestäbe ein stärkeres Licht ab als erlaubt. Experten für Lasermedizin raten Eltern daher dringend davon ab, die angesagten Lasertaschenlampen für kleine Urlauber zu kaufen.

Normalerweise schließt sich das Augenlid automatisch, wenn ein Lichtstrahl darauf trifft. Bei zu starken Laserpointern schützt dieser Reflex jedoch nicht mehr. Die Folge: vorübergehende Sehstörungen bis hin zu Netzhautschäden. Falls Kinder den Strahl eines leistungsstarken Laserpointers direkt ins Auge bekommen, können sie im schlimmsten Fall sogar erblinden. Besonders beliebt und äußerst gefährlich: Kinder schauen beim Spielen aus Neugierde absichtlich lange in den Laser.

Billige Laserpointer strahlen oft zu stark

Vor allem bei Billigangeboten in den östlichen Mittelmeerländern und in Asien ist Vorsicht geboten: An Strandpromenaden und auf Bazaren angebotene Laserpointer weisen meist erhebliche Qualitätsmängel auf – vor allem unterscheidet sich die Stärke des Lichtstrahls von Gerät zu Gerät und entspricht selten den Angaben auf der Verpackung. In der EU gelten hingegen Höchstwerte für die Stärke von freiverkäuflichen Laserpointern. Jedoch haben Studien des Instituts für Lasermedizin der Universität Düsseldorf gezeigt, dass diese Grenzwerte oft um ein Vielfaches überschritten werden.
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