Wiesbaden, 11. Mai 2005. Kinder sind abenteuerlustig – vor allem Baustellen üben auf viele einen großen Reiz aus. Doch erforscht der Nachwuchs halbfertige Gebäude und geht dabei etwas kaputt, sind keineswegs immer die Eltern für den Schaden verantwortlich. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam. "Vater und Mutter haften nur, wenn sie nachweislich ihre Aufsichtspflicht verletzt haben", sagt Kerstin Kühn, Haftpflichtexpertin des R+V-Infocenters. Denn der Bauherr muss das Gelände ausreichend sichern. Was viele allerdings nicht wissen: Auch bei ausreichender Sicherung bekommt er seinen Schaden nicht immer ersetzt.
Denn Kinder unter sieben Jahren müssen für entstandene Schäden nicht gerade stehen. Auch die Eltern kann der Bauherr nicht belangen, wenn sie ihren Nachwuchs angemessen beaufsichtigt haben. Spielt der sonst vernünftige sechsjährige Sohn im umzäunten Garten, genügt es grundsätzlich, wenn sich die Mutter in der Nähe aufhält und regelmäßig nach ihm schaut. Nutzt der Kleine einen unbeobachteten Moment und stellt auf einer benachbarten Baustelle etwas an, geht der Geschädigte leer aus.
Älter als sieben Jahre: Haftung hängt von persönlicher Reife ab
Auch bei Kindern zwischen sieben und 17 Jahren haften Eltern nur, wenn sie nicht genügend aufgepasst haben. Bei dieser Altersgruppe bekommt der Bauherr seinen Schaden unter Umständen jedoch ersetzt. Er kann die Kinder sogar verklagen, wenn sie reif und einsichtig genug sind. In der Gerichtspraxis entscheidet dann der Einzelfall. Muss das Kind tatsächlich zahlen, springt, sofern vorhanden, die Familienhaftpflichtversicherung ein – allerdings nur, wenn es den Schaden nicht vorsätzlich verursacht hat. Zündelt ein Zwölfjähriger also im Rohbau, muss er für den Schaden aus eigener Tasche aufkommen. Er kann hierfür bis zu 30 Jahre zur Verantwortung gezogen werden.
Eltern müssen Aufsichtspflicht ernst nehmen
Wichtig für Eltern ist deshalb, die Aufsichtspflicht nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. "Wie intensiv Vater und Mutter auf ihren Nachwuchs aufpassen müssen, hängt von dessen Alter und Entwicklung ab. Während ein dreijähriges Kind ständig beobachtet werden muss, reicht es bei einem Zehnjährigen in der Regel aus, ihn vor der benachbarten Baustelle zu warnen und gelegentlich nach ihm zu schauen", so R+V-Expertin Kühn. Kinder, die bereits durch aggressives Verhalten aufgefallen sind, müssen stärker überwacht werden als Gleichaltrige. Als Faustregel gilt daher: Je jünger und uneinsichtiger das Kind, desto besser muss es im Auge behalten werden.
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