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Pressemitteilung des Infocenters der R+V Versicherung

Möbelkauf: Anzahlung ist keine Pflicht

Aktuelle Umfrage des R+V-Infocenters: Fast jeder zweite Deutsche hält Vorauszahlungen für erforderlich
Wiesbaden, 12. April 2005. Ob für das teure Designer-Sofa, ein Bücherregal oder die maßgeschneiderte Einbauküche – viele Möbelhäuser verlangen bei Bestellung bereits einen Teil des Kaufpreises als Anzahlung, bevor sie die Ware ausliefern oder einbauen. Fast jeder zweite Deutsche, so eine repräsentative Umfrage des Infocenters der R+V Versicherung in Wiesbaden, glaubt sogar, dass er Möbel beim Kauf anzahlen muss. Doch dazu ist er nicht verpflichtet. Nach geltendem Recht braucht ein Kunde vor Lieferung oder Einbau gar nicht bezahlen.

In der Praxis sieht es allerdings oft anders aus. Mit Anzahlungen wollen sich einige Möbelhändler davor schützen, dass sie am Ende auf der Ware sitzen bleiben, die sie extra für einen Kunden bestellt oder angefertigt haben. Doch was vielen Käufern nicht bewusst ist – Anzahlungen bergen für sie ein Risiko. Meldet ein Unternehmen Insolvenz an und kann die Ware nicht mehr liefern, ist das Geld ganz oder teilweise verloren. Und das kommt immer wieder vor. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes mussten allein im Jahr 2004 deutschlandweit mehr als 600 Möbelhändler wegen Insolvenz ihre Türen schließen. Das sind gut sechs Prozent aller Einrichtungsunternehmen. Das R+V-Infocenter rät deshalb: Vorkasse beim Möbelkauf möglichst vermeiden. Besteht das Möbelhaus jedoch auf einer Anzahlung, sollte diese nicht zu hoch ausfallen. Mehrere Gerichte haben entschieden, dass 50 Prozent bereits zu viel sind. Der R+V-Tipp: Höchstens einer zehn- bis zwanzigprozentigen Anzahlung zustimmen.
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