Wiesbaden, 16. Februar 2005. Drei Millionen Haushalte in Deutschland sind überschuldet - 50 Prozent mehr als vor zehn Jahren. Die schwierige Situation vieler Schuldner nutzen auch "schwarze Schafe" unter den privaten Geldeintreibern aus und stellen überhöhte Rechnungen. "Wem Inkassogebühren zu hoch erscheinen, der sollte zuerst die Seriosität des Unternehmens überprüfen", rät Simone Grotz, Juristin beim Infocenter der
R+V Versicherung. "Außerdem sollten Betroffene die Rechnungsposten einzeln auflisten lassen." Generell gilt: Auf Inkassoschreiben müssen Schuldner schnell reagieren. Sonst droht ihnen ein gerichtliches Mahnverfahren und schließlich die Pfändung.
Wer seine Rechnungen nicht bezahlt, riskiert Mahngebühren und Verzugszinsen. Steht die Forderung danach immer noch aus, beauftragen Gläubiger oft Rechtsanwälte oder Inkassobüros, um die Schulden einzutreiben. Für Betroffene werden die Schulden dadurch höher, denn sie müssen meist auch die Inkassokosten tragen. "Der erste Schritt, wenn Post von einem Inkassounternehmen kommt: überprüfen, ob es seriös ist", empfiehlt Simone Grotz. "So muss eine Gerichtszulassung vorliegen - meist ist diese im Briefkopf vermerkt." Auch die Mitgliedschaft im Bundesverband deutscher Inkasso-Unternehmen (
BdIU) kann ein wichtiger Hinweis sein. Die Art des Anschreibens sagt ebenfalls einiges über die Seriosität aus - es sollte auf jeden Fall sachlich formuliert sein und keine Drohungen enthalten.
Inkassogebühren müssen nicht immer gezahlt werden
Der zweite Blick gilt den Inkassogebühren: Sie hängen von der Höhe der Forderung ab und orientieren sich an Rechtsanwaltshonoraren - bei 1.000 Euro Schulden können das rund 150 Euro sein. Liegt der Betrag darüber, sollte man schriftlich widersprechen und sich an eine Schuldnerberatung oder die Schlichtungsstelle des BdIU wenden. Dort ist es auch möglich, ein unseriöses Vorgehen von Verbandsmitgliedern zu melden. Schwarze Schafe können dann ausgeschlossen werden oder ihre Gerichtszulassung verlieren. Das
R+V-Infocenter rät zusätzlich: Kosten und Gebühren immer detailliert aufschlüsseln lassen. Posten wie beispielsweise Einzugsgebühren sind nicht erlaubt.
Wichtig zu wissen: Schuldner müssen Inkassogebühren nicht immer übernehmen. Zum Beispiel dann nicht, wenn sie dem Gläubiger bereits nach einer Mahnung schriftlich mitgeteilt hatten, dass sie nicht zahlen können und um eine Stundung oder Ratenzahlung baten.
Die Schlichtungsstelle des
BdIU erreicht man über
www.inkasso.de Link zu: www.inkasso.de, Bundesverband deutscher Inkasso-Unternehmen unter der Rubrik "Der Verband".
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