Augen und Ohren gespitzt - das R+V-Pressecenter

Pressemitteilung des R+V-Infocenters

Sicher mit dem Mietwagen im Ausland unterwegs

Mietvertrag, Versicherungsbedingungen und Fahrzeugsicherheit beachten
Wiesbaden, 21. Mai 2002. Wer für seine Auslandsreise einen Mietwagen bucht, sollte den Mietvertrag und die Versicherungsbedingungen genau prüfen. Diesen Rat gibt das R+V-Infocenter für Sicherheit und Vorsorge, denn in vielen Urlaubsländern gelten nicht die hohen deutschen Standards. Zudem sollten Reisende über der Vorfreude auf den Ausflug nicht vergessen, das Fahrzeug bei der Übernahme genau unter die Lupe zu nehmen. Das R+V-Infocenter hat dafür eine Checkliste rund um die Sicherheit von Mietwagen zusammengestellt.

In den beliebtesten Reiseländern der Deutschen liegen die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungssummen in der Kfz-Haftpflichtversicherung zum Teil weit unter deutschem Niveau. So werden beispielsweise in Spanien höchstens rund 336.000 Euro pro geschädigter Person und für Sachschäden nur bis zu 96.000 Euro bezahlt. Das entspricht weniger als einem Fünftel der Deckungssummen, die in Deutschland gelten - nämlich 2,55 Millionen Euro pro Person (bei mehreren Geschädigten maximal bis zu 7,6 Millionen Euro) und 510.000 Euro für Sachschäden.

Mallorca-Police hilft, Deckungslücke zu schließen

Ein Blick ins Kleingedruckte des Versicherungsvertrages lohnt sich auf jeden Fall, um den Umfang der Absicherung festzustellen. Abhilfe bei zu geringen Deckungssummen in der Haftpflichtversicherung schafft die so genannte "Mallorca-Police", die mögliche Differenzbeträge zwischen ausländischem und deutschem Versicherungsschutz abdeckt. In einigen Kfz-Haftpflichtversicherungen ist die "Mallorca-Police" für den Mietwagen bereits beitragsfrei enthalten. Der Versicherungsschutz gilt allerdings nur für den Versicherungsnehmer und seinen Ehegatten bzw. Lebenspartner, wenn dieser im selben Haushalt lebt.

Urlauber sollten zudem prüfen, ob die ausländische Versicherung eine Kfz-Diebstahlversicherung einschließt. Dieser zusätzliche Versicherungsschutz vermeidet, dass man für Beschädigungen durch Einbruch aufkommen oder gar einen neuen Wagen kaufen muss.

Das R+V-Infocenter empfiehlt, dass alle Personen, die als Fahrer in Frage kommen, sowohl in den Miet- als auch in den Versicherungsvertrag aufgenommen werden.

Mietwagen schon vor Reiseantritt buchen

Empfehlenswert ist, den Mietwagen schon in Deutschland zu buchen. Deutsche Anbieter belohnen Vorausbuchungen häufig mit Preisvorteilen. Eine Buchung in Deutschland bietet außerdem den Vorteil, dass Reisende die Vertragseinzelheiten auf deutsch nachlesen können.

Zahlen ohne böse Überraschung

Wer bar bezahlt, muss meist eine hohe Kaution hinterlegen. Die Bezahlung und Hinterlegung der Kaution mit der Kreditkarte funktioniert einfacher. Um Missbrauch zu vermeiden, sollte man sich bei der Rückgabe des Wagens unbedingt den Zahlungsbeleg der Kreditkarte aushändigen lassen.

Fahrzeug-Check auf einen Blick

Urlauber sollten sich auf jeden Fall die Zeit nehmen, das Fahrzeug vor der Übernahme genau unter die Lupe zu nehmen. Das R+V-Infocenter für Sicherheit und Vorsorge hat dafür eine Checkliste zusammengestellt:
  • Bedienung: Lassen Sie sich die Bedienung des Autos erklären, besonders die Beleuchtung, aber auch die Gangschaltung, falls sie Ihnen nicht geläufig ist. Wie öffnet man die Motorhaube und den Tank, verstellt Sitz und Spiegel?
  • Sicherheit: Funktionieren die Bremsen und die Beleuchtung, ist eine Warnblinkanlage vorhanden? Gibt es für alle Insassen funktionstüchtige Sicherheitsgurte?
  • Reifen: Kontrollieren Sie die Profiltiefe der Reifen, der Richtwert liegt bei zwei Millimetern. Ist das Auto mit vier typengleichen Reifen ausgestattet? Zeigen diese Verschleißerscheinungen wie etwa Risse, haben sie genügend Luft?
  • Reifenpanne: Wo ist das Reserverad und in welchem Zustand ist es? Wo befindet sich der Wagenheber?
  • Unfallhelfer: Sind Warndreieck und Verbandskasten mit an Bord? Ist der Verbandskasten gut ausgestattet?
  • Tank: Ist der Wagen vollgetankt? Welcher Treibstoff muss getankt werden? Muss der Tank bei der Rückgabe voll sein?
  • Mängelliste: Überprüfen Sie das Auto auf bereits vorhandene Kratzer im Lack oder Blechschäden. Auch Steinschlag in der Wind-schutzscheibe können zu Ärger führen. Halten Sie Mängel schriftlich fest und lassen Sie sich diese vom Vermieter bestätigen.
Denken Sie daran, sich für Zwischenfälle während der Fahrt mit dem Mietwagen eine Liste mit Adressen und Telefonnummern der örtlichen Filialen der Mietwagenfirma geben zu lassen.

Was tun, wenn es kracht?

Bei Beschädigungen durch andere oder bei Unfällen sollten Sie sofort die Polizei rufen. Verlangen Sie von den Polizisten unbedingt ein Unfallprotokoll und fotografieren Sie alle beteiligten Fahrzeuge. Sollten Sie verletzt sein, suchen Sie im Urlaubsland einen Arzt auf und lassen Sie sich ein Attest ausstellen viele ausländische Haftpflichtversicherer akzeptieren deutsche Atteste nämlich nicht. Benachrichtigen Sie außerdem sofort die Mietwagenfirma.
zum Seitenanfang