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Pressemitteilung des R+V-Infocenters

Jeder neunte Auslandsreisende erkrankt im Urlaub

Versicherungsschutz ist oft nicht ausreichend - Auslandsreise-Krankenversicherung empfehlenswert
Abbildung: Krankenrücktransport aus dem Ausland im Flugzeug
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Wiesbaden, 21. Mai 2002. Kaum ein Urlauber rechnet damit, dass er ausgerechnet während der schönsten Wochen des Jahres krank werden könnte. Dennoch erkrankt laut R+V-Infocenter für Sicherheit und Vorsorge jeder neunte Deutsche, der eine Reise ins Ausland macht.

Damit man sich wenigstens um die finanzielle Seite keine Sorgen zu machen braucht, rät das R+V-Infocenter, den Leistungskatalog der eigenen Krankenversicherung vor der Abreise in den Urlaub zu überprüfen und eventuell auftretende Versicherungslücken mit einer Auslandsreise-Krankenversicherung zu schließen. Dabei sollten gesetzlich und privat Versicherte Folgendes beachten:

Spürbare Lücken für gesetzlich Versicherte

Grundsätzlich bezahlen die gesetzlichen Versicherungen bei Erkrankungen im Ausland, allerdings nur in den Ländern, mit denen Deutschland ein so genanntes Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat. Dies ist im Moment der Fall für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und einige beliebte Reiseländer wie zum Beispiel Türkei, Tunesien, Marokko, Ungarn, Schweiz, Kroatien und Slowenien. Mit einem Auslandskrankenschein, der auf Wunsch von den Krankenkassen ausgestellt wird, können Urlauber in diesen Ländern ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. Die Höhe der Leistungen richtet sich allerdings nach dem Umfang, den die Krankenkasse des Gastlandes vorsieht. Das kann für den Reisenden teuer werden, denn für manche Untersuchungen, die die Krankenkassen in Deutschland bezahlen, müssen im Ausland Zuzahlungen geleistet werden. Darüber hinaus behandeln viele Ärzte und Kliniken nur auf privater Basis. Dann helfen auch die Auslandskrankenscheine nicht weiter. In Ländern wie den USA oder Kanada, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die anfallenden Kosten überhaupt nicht. Rücktransporte aus dem Ausland werden von der gesetzlichen Versicherung generell nicht bezahlt, auch dann nicht, wenn sie medizinisch erforderlich sind.

Auslandsreise-Krankenversicherung auch für Privatpatienten?

Private Krankenversicherungen übernehmen die Arzt- und Krankenhauskosten innerhalb Europas unabhängig von der Reisedauer. Bei Fernreisen gilt dies oft ebenfalls, solange die Reise nicht länger als sechs Monate dauert. Danach ist in der Regel eine Verlängerung nach besonderer Vereinbarung möglich. Dennoch sollten auch Privatpatienten ihren Versicherungsschutz genau überprüfen:
  • Beinhaltet die private Krankenversicherung eine Selbstbeteiligung, das heißt, muss der Patient bis zu einer individuell vereinbarten Grenze die Kosten der Behandlung übernehmen? Ist dies der Fall, deckt die Auslandsreise-Krankenversicherung für wenig Geld diese Lücke ab.
  • Enthält die private Krankenversicherung den medizinisch notwendigen Rücktransport aus dem Ausland? Wenn ja, bis zu welcher Reisedauer und Höhe werden die Kosten dafür übernommen?
  • Zahlt die Versicherung am Ende des Jahres Beiträge zurück, wenn sie im Laufe des Jahres nicht in Anspruch genommen wurde? Dann spart eine Auslandsreise-Krankenversicherung bares Geld.

Leistungen der Auslandsreise-Krankenversicherung

Um die genannten Versicherungslücken zu füllen, ist es ratsam, eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen. Erstattet werden unter anderem die im Ausland entstandenen Kosten für:
  • ambulante und stationäre Behandlungen bei freier Arztwahl,
  • Medikamente oder sonstige Heilmittel und
  • einen medizinisch notwendigen Rücktransport.
Der Rücktransport ist eine der wichtigsten Leistungen der Auslandsreise-Krankenversicherung, denn er kann für einen Patienten teuer werden. So übernahm zum Beispiel die R+V Versicherung vor kurzem die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rückflug aus Thailand in Höhe von rund 65.000 Euro.

Das R+V-Infocenter für Sicherheit und Vorsorge weist auf zwei wichtige Punkte hin, die Reisende bei einer Auslandsreise-Krankenversicherung beachten sollten:
  • Sämtliche Originalbelege aufheben: Diese müssen zu Hause bei der Versicherung eingereicht werden.
  • Kein Schutz bei absehbaren Behandlungen: Wenn schon bei Reiseantritt bekannt ist, dass im Urlaub eine Behandlung in Anspruch genommen werden muss, leistet die Versicherung nicht. Dies kann beispielsweise nach einer kürzlich vorgenommenen Operation oder bei chronischen Krankheiten wie Diabetes der Fall sein. Auch eine Zahnbehandlung wird nur übernommen, wenn es sich dabei um eine schmerzstillende Maßnahme handelt.
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