Die neue R+V-MietschutzPolice schützt Vermieter vor Vermögensschäden
Der Hauseigentümer Hubert D. hat es geschafft. Nach vielen Monaten Baulärm, Dreck
und Staub ist sein Mehrfamilienhaus endlich komplett saniert. Auch die letzte Wohnung
konnte er vor drei Monaten vermieten. Erstaunlich nur, dass er seinen jungen Mieter
Frank T. schon länger nicht mehr angetroffen hat. Was er noch nicht weiß: Frank T. ist
ein sogenannter Mietnomade, der seine Sachen längst gepackt hat und unbekannt
verzogen ist. Die frisch renovierte Wohnung ist verdreckt, der Parkettboden zerkratzt
und das Konto weist einen Mietrückstand von zwei Monatsmieten auf. Der Gesamtschaden
für die Renovierung und den Mietausfall beläuft sich auf insgesamt 5.500
Euro.
Dies ist kein Einzelfall, wie die aktuelle Studie der Forschungsstelle für Immobilienrecht
der Universität Bielefeld zeigt. Immer mehr private Vermieter werden Opfer von Mietbetrügern,
die oft auch mit falschen Bonitätsnachweisen auftreten. Kommt es dann zu
Mietrückständen, sprechen die Vermieter erst spät die Kündigung aus. Dadurch geht
wertvolle Zeit verloren.
Wenn die Vermieter Pech haben, können Mietausfälle, verwahrloste Wohnungen und
Gerichtsverfahren bis hin zur Zwangsräumung die Folge sein.
R+V leistet bei Mietrückstand sofort
R+V bringt aktuell als einer der ersten Anbieter bundesweit mit der R+V-MietschutzPolice
eine eigenständige Versicherung auf den Markt, die private Vermieter
von wohnwirtschaftlich genutztem Wohnraum umfassend absichert. Der Versicherungsschutz
wird sofort bei bestehenden und bei neuen Mietverhältnissen geboten,
auch bei Erstbezug der Wohnung. Er greift dann unmittelbar nach dem ersten
Mietrückstand.
Die R+V-MietschutzPolice übernimmt für die versicherte Wohneinheit:
- Mietrückstände einschl. Nebenkosten, wenn der Mieter nach der Kündigung nicht auszieht, und für die Zeit vor der Kündigung
- Vorschusszahlungen für Miete und Nebenkosten, noch bevor die Forderungen gerichtlich festgestellt wurden
- Kosten für die Sanierung, Renovierung und Entrümpelung
- Schadenersatz für beschädigte, zerstörte oder entwendete Einrichtungs- Gegenstände
- Mietausfälle für die Zeit der Renovierung aufgrund von Beschädigungen
Der Vermieter kann zwischen Versicherungssummen von 5.000 bis 15.000 Euro zu
attraktiven Jahresbeiträgen von 124 bis 264 Euro wählen. Im Schadenfall trägt der
Vermieter einen Selbstbehalt in Höhe von drei Monatsmieten. Für darüber
hinausgehende Mietrückstände und andere Ersatzleistungen steht die
Versicherungssumme in voller Höhe zur Verfügung.
Die R+V-MietschutzPolice mindert mit diesem umfangreichen Absicherungskonzept
spürbar die finanziellen Folgen von Mietausfällen und Sachschäden. Dadurch fängt sie
auch die Schäden durch Mietnomaden und Vandalismus auf.
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