Als erster deutscher Versicherer bietet die Vereinigte Tierversicherung (VTV) der
R+V landwirtschaftlichen Zucht- und Mastbetrieben ab dem 1. März 2011 eine
Ergänzung für die Ertragsschadenversicherung an: Damit sind auch Schäden gedeckt,
die aufgrund von Verunreinigung durch Dioxin entstanden sind, ebenso durch weitere
Schadstoffe, wie krebsauslösende, chemische Chlorverbindungen (PCB), Schimmelpilzgifte
(Mykotoxine) oder Metalle wie Blei oder Cadmium.
Entscheidender Vorteil für die Landwirte: Die Ertragsschadenversicherung tritt schon
dann ein, wenn die Veterinärbehörde den Zucht- oder Mastbetrieb vorsorglich gesperrt
hat. Denn der aktuelle Dioxinskandal bei Futtermitteln zeigte, dass die Haftpflichtversicherungen
der Futtermittelhersteller nur bei einem reellen Sachschaden haften
müssen - also erst dann, wenn die Tiere durch die Futteraufnahme so stark belastet
sind, dass Grenzwerte überschritten werden und sie zur Nahrungsmittelherstellung
nicht mehr geeignet sind. Bei der so genannten Verdachtssperre, die Anfang 2011
vorsorglich gegen fast 5.000 Betriebe verhängt wurde, greift die Haftpflicht nicht.
Ebenso wenig zahlt die Tierseuchenkasse, wenn aufgrund einer Dioxinverseuchung
der Tierbestand getötet werden muss.
Der neue Baustein "Beanstandung bei amtlicher Untersuchung auf Kontamination
durch Schadstoffe" kostet beispielsweise 5 Eurocent für jede Legehenne oder 35
Eurocent pro Schweinemastplatz, auf das Jahr gerechnet. Er muss ausdrücklich
eingeschlossen werden - dies gilt sowohl für neue als auch für bestehende Kunden.
Die R+V/VTV-Ertragsschadenversicherung kommt für den betriebswirtschaftlichen
Verlust auf, wenn der Landwirt seinen Betrieb aufgrund von anzeigepflichtigen
Tierseuchen, Unfällen oder übertragbare Tierkrankheiten schließen muss. Dies gilt
auch für eine vorübergehende Sperrung sowie für Transport- oder Lieferverbote.
zum Seitenanfang