Was viele Pferdefreunde noch nicht wissen: Die Lebendtierversicherung für Pferde geht mit deren Verkauf automatisch auf den Käufer über. Das regelt seit 1.1.2008 das neue Versicherungsvertragsgesetz, kurz VVG genannt, und schließt damit eine Lücke im Versicherungsschutz: Verunglückt nämlich beispielsweise ein Pferd auf dem Weg zu seinem neuen Besitzer, kommt die Versicherung für den Wert des Pferdes auf. Früher blieb der Käufer auf dem Verlust sitzen, denn der Versicherungsschutz war mit dem Verkauf des Pferdes erloschen und häufig noch nicht wieder aktiviert.
Die Kehrseite der Medaille: Nach dem Verkauf dürfen nur noch der Käufer des Pferdes oder der Versicherer den Vertrag kündigen. Trotzdem haften Verkäufer und Käufer gesamtschuldnerisch für die Beitragszahlung des laufenden Versicherungsjahres. Das bedeutet, dass der Versicherer ausstehende Beiträge auch beim Verkäufer einfordern könnte. Um es nicht so weit kommen zu lassen, rät die VTV Vereinigte Tierversiche-rung Gesellschaft
a. G., dem Verkäufer eines versicherten Pferdes:
- den Käufer über eine bestehende Versicherung informieren,
- im Kaufvertrag die Bezahlung des Beitrages der laufenden Versicherungsperiode regeln, und
- den Verkauf, Namen und Adresse des Käufers zeitnah dem Versicherer mitteilen.
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