Entwarnung für Gefahrguttransporteure: KRAVAG und R+V entlasten Transportunternehmen vom Risiko durch Umweltschäden. Das neue Umweltschadengesetz, das am 14. Mai verkündet wurde und ein halbes Jahr später in Kraft treten wird, betrifft auch die Beförderung von gefährlichen oder umweltschädlichen Gütern. Das bedeutet: Die dort festgelegten, weitreichenden Haftungsregelungen sind ohne passenden Versicherungsschutz ein kaum zu kalkulierendes Risiko. KRAVAG und R+V bieten deshalb ab 2008 in der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung eine Deckung für Umweltschäden an. "Auf Anfrage bekommen unsere Kunden eine Versicherungslösung aber auch schon heute", erklärt Bernhard Meyer, Vorstandsvorsitzender der KRAVAG. "Und dies auch rückwirkend für Schäden, die bei Vertragsabschluss noch nicht bekannt waren und nach dem 30. April eingetreten sind."
Denn rückwirkend zu diesem Datum wird der Verursacher grundsätzlich für Schäden an Flora, Fauna, Böden und Gewässern haftbar gemacht. Für Berufsgruppen mit besonders umweltgefährdenden Tätigkeiten wie zum Beispiel Gefahrguttransporte oder Deponie-Betreiber gilt dabei eine verschuldensunabhängige Haftung. Sie müssen für alle Sanierungsmaßnahmen finanziell gerade stehen, selbst wenn sie keine Schuld trifft. "Für viele Unternehmer des Straßenverkehrsgewerbes entstehen durch das neue Gesetz sogar zwei neue, Existenz bedrohende Haftungsrisiken", erläutert Bernhard Meyer. "Deshalb bieten wir jetzt doppelten Schutz: In der Kraftfahrzeughaftpflicht, in der Betriebshaftpflicht und auch in der KRAVAG-Logistic-Police können Umweltschäden eingeschlossen werden."
Ein Beispiel: Nach dem Unfall eines Tankfahrzeugs gelangt Kerosin in einen nahe gelegenen See. Das umweltschädliche Produkt zerstört die Nistplätze einer Reiherkolonie und vernichtet einige dort angesiedelte seltene und geschützte Pflanzen. Eine natürliche Regeneration ist ausgeschlossen. Wie bisher sind Schäden am Gewässer und dem Boden durch die gesetzliche Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung abgedeckt. Für die Schäden am Lebensraum kam bislang der Steuerzahler auf oder es wurden gar keine Maßnahmen ergriffen. Mit dem neuen Gesetz wird der Inhaber des Tankfahrzeugs nun auch für die Wiederansiedlung der Reiher und die Renaturierung des Lebensraums der Pflanzen zur Kasse gebeten.
Neu ist, dass die Haftung die Umwelt als solche betrifft. Auch wenn keine Einzelperson einen Schaden erlitten hat, besteht eine Sanierungspflicht. Selbst dann, wenn geschützte Tier- oder Pflanzenarten auf einem Privatgrundstück geschädigt werden und der Besitzer sich daran nicht stört, kann die zuständige Behörde unaufgefordert aktiv werden und eine Wiederherstellung verlangen. Auch Umweltschutzverbände können auf die Schädigung der Umwelt aufmerksam machen und eine Untätigkeitsklage gegen die Behörde anstrengen, falls sie bisher nicht reagiert hat.
Auch die sofortige Gefahrenabwehr wird Pflicht
Ist der Schaden eingetreten, muss der Unternehmer jetzt umgehend die Behörden informieren und sofort alle geeigneten Maßnahmen ergreifen, die eine Ausweitung des Schadens verhindern. "Ohne Spezialwissen und entsprechende technische Ausstattung ist das allerdings kaum zu bewältigen", sagt Vorstand Bernhard Meyer. Professionelle Unterstützung bei Umweltschäden ist deshalb ein weiteres Plus für die Kunden von KRAVAG und
R+V: "Unser Spezialdienstleister KRAVAG Umweltschutz und Sicherheitstechnik
GmbH (
KUSS) ist seit mehr als 15 Jahren auf die Beurteilung und Beseitigung von Umweltschäden spezialisiert. Jetzt ist das
Know-how des Expertenteams wichtiger denn je." Neben dem Schadenmanagement gehört auch die Risikovorsorge zu den Kompetenzen der
KUSS. Da Umweltschäden vielfach durch geeignetes Risikomanagement verhindert werden können, empfiehlt Meyer, rechtzeitig die entsprechenden Beratungsangebote der
R+V-Dienstleistungstochter zu nutzen.
Über die Umwelt-Notfallnummer 040 - 23 606 295 erreichen Kunden von KRAVAG und
R+V die Umweltexperten der KRAVAG Umweltschutz und Sicherheitstechnik
GmbH (
KUSS) rund um die Uhr.
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