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Pressemitteilung

Vogelgrippe: R+V springt bei Ertragsschaden ein

Erste Geflügelbestände getötet – Viele Betriebe ohne Versicherung

Wiesbaden, 22. Februar 2006. Die Vogelgrippe hat Deutschland erreicht: In einigen Betrieben in Mecklenburg-Vorpommern wurden schon vorsorglich Geflügelbestände getötet. Für viele Geflügelzüchter kann das den Ruin bedeuten, wenn sie nicht versichert sind. Die Tierseuchenkassen der Bundesländer erstatten zwar den Schlachtwert der Tiere, die auf behördliche Anordnung getötet werden – beispielsweise für einen Putenhahn rund 25 Euro, für ein Masthähnchen etwa zwei Euro. Doch wenn die Seuchengefahr anhält und die Behörden die Betriebe für Wochen oder sogar Monate schließen, reicht dieser Betrag nicht weit. In dem Fall greift die Ertragsschadenversicherung der Vereinigten Tierversicherung Gesellschaft a. G. (VTV), dem Agrar-Spezialversicherer der R+V Versicherung: Sie ersetzt dem Landwirt die Umsatzeinbußen und trägt die Kosten, die bei Leerstand oder bei einem Verkaufsstopp anfallen. Dr. Lothar Zschiesche, R+V-Abteilungsleiter Agrar, erklärt: "Wir übernehmen den Schaden, der bei der Betriebsunterbrechung entsteht – für zwölf Monate. Das gilt auch für Sonderkosten, etwa umfangreiche Desinfektionsmaßnahmen nach einer Keulung." Und während die Tierseuchenkasse erst zahlt, wenn die Bestände getötet werden, springt R+V schon bei einer Sperre ein.
R+V ist Marktführer in diesem Bereich: 80 Prozent der kommerziell gehaltenen Puten und mehr als die Hälfte der Masthähnchen sind bei dem Wiesbadener Unternehmen versichert. Bei Legehennen ist die Versicherung dagegen noch nicht so weit verbreitet. "Hier ist der Anteil deutlich geringer", erläutert Agrarfachmann Dr. Zschiesche. "Nur knapp zehn Prozent haben bei uns eine Ertragsschadenversicherung abgeschlossen und bei den Wettbewerbern dürfte es zusammengenommen nicht viel mehr sein."
Dabei ist eine solche Versicherung durchaus bezahlbar: Bei einem Jahresumsatz von einer halben Million beträgt die Prämie 1.750 Euro, bei einem Selbstbehalt von 10.000 Euro. "Allerdings haben wir Ende vergangenen Jahres einen Annahmestopp aussprechen müssen", schränkt Dr. Zschiesche ein. "Ein brennendes Haus kann man eben nicht mehr versichern." Noch in den Monaten zuvor hatte R+V ein deutlich größeres Interesse der Geflügelzüchter für die Ertragsschadenversicherung festgestellt. Seit Mai 2005 stiegen die Neuabschlüsse stetig an. Der aktuelle Annahmestopp gilt jedoch nur für anzeigenpflichtige Tierseuchen bei Geflügel – sprich Vogelgrippe. Die Unfalldeckung, etwa für erstickte Tiere in den warmen Sommermonaten, kann weiterhin abgeschlossen werden.

Stichwort: Ertragsschadenversicherung

Eine Ertragsschadenversicherung sichert die Existenz des Landwirts, wenn der Betrieb steht. Denn sobald eine Tierseuche ausbricht, sind nicht nur die Höfe betroffen, bei denen die Seuche entdeckt wurde. Auch Betriebe, die im Sperrbezirk oder im Beobachtungsgebiet liegen, leiden unter den Folgen: Entweder wird auch hier der Bestand gekeult oder die Behörden stoppen den Verkauf, so dass die Tiere ihr Schlachtgewicht überschreiten oder aus Platzmangel getötet werden müssen. Die VTV/R+V Ertragsschadenversicherung ersetzt zwölf Monate lang die Umsatzeinbußen und trägt schadenbedingte Sonderkosten etwa für zusätzliche Reinigung und Desinfektion. Gleichzeitig werden eingesparte Kosten abgezogen, beispielsweise für Futtermittel bei längerem Leerstand. Besonderer Vorteil: Die Versicherung greift schon bei einer Sperre, nicht erst bei Tötung.

Stichwort: Tierseuchenkasse

Das Tierseuchengesetz schreibt für jedes Bundesland eine Tierseuchenkasse vor. Die Landwirte müssen hier ihre Tiere anmelden und für diese Beiträge zahlen. Bei der Tierseuchenkasse Niedersachsen, dem Bundesland mit dem mit rund 75 Millionen Tieren bundesweit größten Geflügelbestand, liegen diese zwischen 2,33 Cent pro Masthähnchen, 5,1 Cent für eine Legehenne und knapp 27 Cent für einen Putenhahn. Das Land und die Tierseuchenfonds tragen die Entschädigungen je zur Hälfte – entsprechend dem Schlachtwert zur Zeit der Tötung.
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