Wiesbaden, 18. Dezember 2001. Das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (
BAV) hat das Altersvorsorgeprodukt der R+V Versicherung "VR-Rentenpolster" am 14. Dezember 2001 zertifiziert. Damit ist sichergestellt, dass die in den Vertrag eingezahlten Beiträge auch mit Zulagen und Steuervorteilen staatlich gefördert werden. Am 11. Mai 2001 hatte der Bundesrat dem neuen Altersvermögensgesetz (
AVmG) zugestimmt, wonach der Gesetzgeber unter bestimmten Bedingungen die private Altersvorsorge staatlich fördert, um die im Zuge der Rentenreform entstehenden Versorgungslücken zu schließen.
Kunden erhalten jetzt Versicherungsscheine
Seit Juli 2001 ist die R+V Versicherung mit dem VR-Rentenpolster auf dem Markt, das genau auf die Kriterien für eine staatliche Förderung zugeschnitten war. Am 1. Januar 2002 fällt nun der Startschuss für die Förderung. Durch die jetzt erfolgte Zertifizierung erhalten alle Kunden, die bereits im Jahr 2001 das VR-Rentenpolster beantragt hatten, nun auch ihren Versicherungsschein. Dieser ersetzt die bis Ende des Jahres 2001 ausgefertigte Antragsbestätigung.
Die Neuabschlüsse im Jahr 2002 können ohne den Umweg über eine Antragsdokumentation unverzüglich policiert werden.
Neu: Sofortüberschussrente beim VR-Rentenpolster zugelassen
Im Zuge des Zertifizierungsverfahrens wurden offene Fragen zur Ausgestaltung von förderfähigen Produkten geklärt. Als Folge davon ist beim VR-Rentenpolster jetzt auch die Überschussverwendungsart "Sofortüberschussrente" zulässig. Im neuen Normalantrag zum VR-Rentenpolster besteht aus diesem Grund nun die Auswahlmöglichkeit zwischen dynamischer- und Sofortüberschussrente als Überschussverwendungsart. Zusätzlich kann auch eine standardisierte Risiko-Unfallversicherung beantragt werden, um einen entsprechenden Absicherungsbedarf beim Kunden zu decken. Alle neuen Antragsformulare für das VR-Rentenpolster enthalten die erforderlichen Informationen zur Zertifizierung.
Zusätzliche Eigenvorsorge nach wie vor unerlässlich
Auch nach der Zertifizierung steht für die R+V Versicherung über die Riester-Rente hinaus eine umfassende Vorsorgeanalyse und qualifizierte Beratung im Vordergrund. Schließlich darf nicht außer acht gelassen werden, dass mit dem VR-Rentenpolster lediglich die durch die Rentenreform bedingte zusätzliche Lücke geschlossen wird, nicht aber die bereits bestehenden Löcher in der Altersversorgung. Auch hier bietet die R+V Versicherung traditionell eine große Auswahl an individuellen Versicherungslösungen.
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