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Pressemitteilung

BSE unterstreicht Notwendigkeit einer Ertragsschadenversicherung

Vereinigte Tierversicherung Gesellschaft a.G. behält Zeichnungspolitik unverändert bei
Wiesbaden, 19. Dezember 2000. Deutschland hat seine ersten BSE-Fälle, die unmittelbar zur Tötung der gesamten Rindviehbestände und zur Sperre der Betriebe führten. Gegen die finanziellen Folgen einer Bestandskeulung infolge BSE sind die betroffenen Landwirte durch das Tierseuchengesetz nur teilweise abgesichert: Die Lücken, die hierdurch entstehen, können durch eine Ertragsschadenversicherung geschlossen werden, wie sie auch die Vereinigte Tierversicherung Gesellschaft a.G. (VTV) - ein Unternehmen der R+V Versicherungsgruppe - anbietet. Trotz der ersten BSE-Fälle in deutschen rinderhaltenden Betrieben nimmt die VTV keine Änderung ihrer bewährten Zeichnungskriterien vor und versichert das Risiko BSE auch weiterhin.

Ertragseinbußen können nur durch Versicherung abgedeckt werden

Das Tierseuchengesetz sieht vor, dass die Tierseuchenkassen im Falle der Tötung eines Tierbestandes den sogenannten "gemeinen Tierwert" erstatten. Die wesentlich umfangreicheren Erlöseinbußen und Folgekosten dagegen werden von der Tierseuchenkasse nicht ersetzt. Diese entstehen beispielsweise, wenn Erträge aus dem Milchverkauf bis zur Neubeschaffung von Kühen wegfallen, oder resultieren aus weitergehenden tierseuchenrechtlich angeordneten Maßnahmen, wie z.B. der Desinfektion der Stallgebäude.

Die finanziellen Lücken, für die die Tierseuchenkassen nicht einspringen, lassen sich durch eine Ertragsschadenversicherung (EVT) schließen. Die Ertragsschadenversicherung der VTV wird in zwei Varianten angeboten: Zur Abdeckung der Gefahren "Anzeigepflichtige Tierseuchen" (z.B. BSE, Maul- und Klauenseuche) und "Unfall im Tierbestand" (z.B. Futtermittelvergiftung) steht die Standarddeckung (EVT-S) zur Verfügung. Einen umfassenderen Schutz bietet der Tarif EVT-N, der neben den in der Standarddeckung versicherten Gefahren zusätzlich übertragbare Tierkrankheiten (z.B. Euterkrankheiten, Klauenkrankheiten) und Diebstahl beinhaltet.

Informationen zur Ertragsschadenversicherung der VTV halten die Volksbanken, die Raiffeisenbanken und die R+V-Agenturen bereit.
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