Zwischenstaatliche Berechnung
Ziel der zwischenstaatlichen Rentenberechnung ist es, Arbeitnehmer so zu stellen, als ob sie ihr gesamtes Versicherungsleben nach deutschen Rechtsvorschriften zurückgelegt hätten.
Der zwischenstaatliche Rentenanspruch wird nach deutschem Rentenrecht berechnet, unter Beachtung der europäischen Richtlinien. Dabei wird zunächst eine Rente berechnet, unter Bewertung aller Zeiten, die im europäischen Ausland erworben wurden (theoretischer Betrag).
Von diesem theoretischen Betrag leiten sich dann, entsprechend der jeweils erworbenen Versicherungsansprüche in den einzelnen Staaten, die einzelnen Teilrenten aus dem Ausland ab.