Wartezeiten in der Rechtsschutzversicherung

Für folgende Rechtsschutz-Leistungsarten besteht eine dreimonatige Wartezeit
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (außer bei der Wahrnehmung rechtlicher Interessen aufgrund eines Kauf- oder Leasingvertrages über ein fabrikneues Kfz)
  • Arbeits-Rechtsschutz
  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten (nicht bei Steuer-Bußgeldverfahren)
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
  • Verwaltungs-Rechtsschutz im privaten Bereich vor deutschen Gerichten

Für diese Rechtsschutz-Leistungen besteht keine Wartungszeit:
  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht
  • Opfer-Rechtsschutz

Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen und dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile zum Gegenstand haben, z. B.
  • Ärger mit dem Mieter/Vermieter wegen der Nebenkostenabrechnung
  • Erhöhung der Miete
  • Kündigung des Mietverhältnisses
  • Streitigkeiten mit dem Nachbarn wegen der Grenzbepflanzung
Wichtig:
Es besteht Versicherungsschutz für den Versicherungsnehmer in seiner jeweils im Versicherungsschein bezeichneten Eigenschaft als Eigentümer, Vermieter, Verpächter, Mieter, Pächter, Nutzungsberechtigter von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen.