Für folgende Rechtsschutz-Leistungsarten besteht eine dreimonatige Wartezeit
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (außer bei der Wahrnehmung rechtlicher Interessen aufgrund eines Kauf- oder Leasingvertrages über ein fabrikneues Kfz)
- Arbeits-Rechtsschutz
- Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
- Sozialgerichts-Rechtsschutz
- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten (nicht bei Steuer-Bußgeldverfahren)
- Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
- Verwaltungs-Rechtsschutz im privaten Bereich vor deutschen Gerichten
Für diese Rechtsschutz-Leistungen besteht keine Wartungszeit:
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
- Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht
- Opfer-Rechtsschutz
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen und dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile zum Gegenstand haben, z. B.
- Ärger mit dem Mieter/Vermieter wegen der Nebenkostenabrechnung
- Erhöhung der Miete
- Kündigung des Mietverhältnisses
- Streitigkeiten mit dem Nachbarn wegen der Grenzbepflanzung
Wichtig:
Es besteht Versicherungsschutz für den Versicherungsnehmer in seiner jeweils im Versicherungsschein bezeichneten Eigenschaft als Eigentümer, Vermieter, Verpächter, Mieter, Pächter, Nutzungsberechtigter von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen.