Wartezeit in der Krankenversicherung

Die Wartezeit ist eine leistungsfreie Zeit zu Beginn des Vertrages. Es handelt sich um eine Karenzzeit, das heißt für Versicherungsfälle, die in dieser Zeit auftreten, wird nur für den Teil, der nach Ablauf der Wartezeit eintritt, geleistet. Die allgemeine Wartezeit beträgt 3 Monate. Die besondere Wartezeit beträgt 8 Monate und gilt für Zahnbehandlung , Zahnersatz, Kieferorthopädie, Psychotherapie und Entbindung. Die Wartezeit in Tarif PT beträgt 3 Jahre. Bei Unfällen entfallen die Wartezeiten.