Vollkaskoversicherung

Zusätzlich zum Deckungsumfang der Teilkaskoversicherung (siehe dort) sind in der Vollkasko z.B. versichert:

  • Unfallschäden (z. B. Zusammenstoß mit einem anderen Fahrzeug)
  • mut- oder böswillige Beschädigung durch fremde Personen (z.B. Zerkratzen der Motorhaube)

Die Vollkaskoversicherung wird mit verschiedenen Selbstbehalten angeboten. Im Gegensatz zur Teilkaskoversicherung wird ein Schadenfreiheitsrabatt gewährt.