Zusätzlich zum Deckungsumfang der Teilkaskoversicherung
(siehe dort) sind in der Vollkasko z.B. versichert:
- Unfallschäden (z. B. Zusammenstoß mit einem anderen Fahrzeug)
- mut- oder böswillige Beschädigung durch fremde Personen (z.B. Zerkratzen der Motorhaube)
Die Vollkaskoversicherung wird mit verschiedenen Selbstbehalten angeboten. Im Gegensatz zur
Teilkaskoversicherung wird ein Schadenfreiheitsrabatt gewährt.