Versicherungspflichtgrenze

Die Versicherungspflichtgrenze ist die Einkommensgrenze für Arbeitnehmer, die bestimmt, bis zu welchem Lohn- oder Gehaltseinkommen ein Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versicherungspflichtig ist.

Im Jahr 2009 liegt diese Grenze bei 4.050,- EUR im Monat. Wer weniger verdient, kann nicht Mitglied in der privaten Krankenversicherung (PKV) werden.