Verkehrssicherungspflicht

Die Verkehrssicherungspflicht ist eine aus dem Grundgedanken der unerlaubten Handlung abgeleitete Verpflichtung eines jeden, der durch sein Tun oder Unterlassen eine Gefahrenlage schafft. Er muss die zur Abwehr eines Schadens erforderlichen Sicherungsvorkehrungen zu treffen.
Beispiel:
Ein Hausbesitzer versäumt es, das schadhafte Ziegeldach seines Hauses zu reparieren. Bei einem Sturm fallen lose Ziegel vom Dach und beschädigen mehrere Kraftfahrzeuge. Wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht muss er den entstandenen Schaden an den Fahrzeugen ersetzen.