Verkehrs-Rechtsschutz

Das Rechtsschutzpaket für alle, die ihr einziges Kraftfahrzeug, alle Kraftfahrzeuge oder alle gleichartigen Kraftfahrzeuge (z. B. alle Pkw oder Lkw) versichern wollen.

Wer / was ist versichert:
  • Versicherungsnehmer
    - mit allen auf ihn zugelassenen oder auf seinen Namen
    mit einem Versicherungskennzeichen versehenen
    (z.B. Mofas) oder als Selbstfahrer-Vermietfahrzeug
    zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten
    Motorfahrzeugen zu Lande sowie Anhängern
    - als Fahrer fremder Fahrzeuge, Fußgänger, Radfahrer
    und Fahrgast in Verkehrsmitteln
  • alle berechtigten Fahrer und berechtigten Insassen der versicherten Fahrzeuge
Wichtig:
Neu hinzukommende Kraftfahrzeuge (z. B. Zweitfahrzeuge) des Versicherungsnehmers sind ab Zulassung bis zur nächsten Hauptfälligkeit beitragsfrei mitversichert, ohne dass es einer sofortigen Meldung durch den Versicherungsnehmer bedarf (Vorsorgeversicherung). Aber: Meldepflicht (des Versicherungsnehmers) innerhalb eines Monats nach Aufforderung (erfolgt regelmäßig mit Beitragsrechnung oder durch Abfrage). Versicherte Leistungsart:
  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
  • Rechtsschutz im Kfz-Vertrags- und Sachenrecht
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten