Das Rechtsschutzpaket für alle, die ihr einziges Kraftfahrzeug, alle Kraftfahrzeuge oder alle gleichartigen Kraftfahrzeuge (z. B. alle Pkw oder Lkw) versichern wollen.
Wer / was ist versichert:
- Versicherungsnehmer
- mit allen auf ihn zugelassenen oder auf seinen Namen
mit einem Versicherungskennzeichen versehenen
(z.B. Mofas) oder als Selbstfahrer-Vermietfahrzeug
zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten
Motorfahrzeugen zu Lande sowie Anhängern
- als Fahrer fremder Fahrzeuge, Fußgänger, Radfahrer
und Fahrgast in Verkehrsmitteln
- alle berechtigten Fahrer und berechtigten Insassen der versicherten Fahrzeuge
Wichtig:
Neu hinzukommende Kraftfahrzeuge (z. B. Zweitfahrzeuge) des Versicherungsnehmers sind ab Zulassung bis zur nächsten Hauptfälligkeit beitragsfrei mitversichert, ohne dass es einer sofortigen Meldung durch den Versicherungsnehmer bedarf (Vorsorgeversicherung). Aber: Meldepflicht (des Versicherungsnehmers) innerhalb eines Monats nach Aufforderung (erfolgt regelmäßig mit Beitragsrechnung oder durch Abfrage).
Versicherte Leistungsart:
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
- Rechtsschutz im Kfz-Vertrags- und Sachenrecht
- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten