Verkehrs-Rechtsschutz für Einzelfahrzeuge

- Fahrzeug-Rechtsschutz - nur für die im Versicherungsschein durch Angabe der amtlichen Kennzeichen bezeichneten Fahrzeuge. Eine Zulassung auf den Versicherungsnehmer ist nicht erforderlich.

Wer / was ist versichert:
  • Eigentümer, Halter, Mieter, Entleiher, berechtigte Fahrer, berechtigte Insassen des im Versicherungsschein bezeichneten Motorfahrzeuges zu Lande, zu Wasser und in der Luft sowie Anhängers oder des an seine Stelle tretenden Folgefahrzeuges
  • Versicherungsnehmer
    - als Fahrer fremder Fahrzeuge
    - als Fußgänger, Radfahrer und Fahrgast öffentlicher
    und privater Verkehrsmittel

Wichtig:
Der Verkehrs-Rechtsschutz für Einzelfahrzeuge ist zu empfehlen, wenn
  • das Fahrzeug nicht auf den Versicherungsnehmer zugelassen ist
oder
  • außer dem zu versichernden Fahrzeug noch andere Motorfahrzeuge vorhanden sind, die nicht versichert werden sollen oder für die bereits bei einer anderen Gesellschaft eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung für Einzelfahrzeuge besteht.