- Fahrzeug-Rechtsschutz -
nur für die im Versicherungsschein durch Angabe der amtlichen Kennzeichen bezeichneten Fahrzeuge. Eine Zulassung auf den Versicherungsnehmer ist nicht erforderlich.
Wer / was ist versichert:
- Eigentümer, Halter, Mieter, Entleiher, berechtigte Fahrer, berechtigte Insassen des im Versicherungsschein bezeichneten Motorfahrzeuges zu Lande, zu Wasser und in der Luft sowie Anhängers oder des an seine Stelle tretenden Folgefahrzeuges
- Versicherungsnehmer
- als Fahrer fremder Fahrzeuge
- als Fußgänger, Radfahrer und Fahrgast öffentlicher
und privater Verkehrsmittel
Wichtig:
Der Verkehrs-Rechtsschutz für Einzelfahrzeuge ist zu empfehlen, wenn
- das Fahrzeug nicht auf den Versicherungsnehmer zugelassen ist
oder
- außer dem zu versichernden Fahrzeug noch andere Motorfahrzeuge vorhanden sind, die nicht versichert werden sollen oder für die bereits bei einer anderen Gesellschaft eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung für Einzelfahrzeuge besteht.