Unterversicherungsverzicht (Wohngebäude)
Auf dem Markt werden aktuell zwei Versicherungsmodelle angeboten: Das herkömmliche Versicherungssummenmodell und das Wohnflächenmodell.
Beim Versicherungssummenmodell verzichtet der Wohngebäudeversicherer auf die Anrechnung einer Unterversicherung, wenn die Versicherungssumme durch Schätzung eines Bausachverständigen, Umrechnung des Baupreises oder Beschreibung des Wohngebäudes ermittelt wurde.
In der Wohngebäudeversicherung der R+V-PrivatPolice wird beim Wohnflächenmodell bei Wohngebäuden bis zu 2 Vollgeschossen und Versicherung zum ortsüblichen Neubauwert auf die Ermittlung einer Versicherungssumme verzichtet. Somit besteht unbegrenzter Versicherungsschutz und genereller Unterversicherungsverzicht, sofern das Wohngebäude korrekt beschrieben ist.