Unfall-Service

Der Unfall-Service ist eine, bei uns zuschlagsfrei gebotene Leistungsart, die in Anspruch genommen werden kann, wenn sich die versicherte Person nach einem Unfall in einer Notsituation befindet, aus der sie gerettet oder geborgen werden muss. Ein Dritter ist nicht zur Leistung verpflichtet oder bestreitet seine Leistungspflicht.

Es werden die entstanden Kosten ersetzt für

  • Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze von öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten, soweit hierfür üblicherweise Gebühren berechnet werden,

  • den ärztlich angeordneten Transport des Verletzten zum Krankenhaus oder zu einer Spezialklinik, Mehraufwendungen bei der Rückkehr des Verletzten zu seinem ständigen Wohnsitz, soweit diese auf ärztliche Anordnung zurückgehen oder nach der Verletzungsart unvermeidbar waren,

  • die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz beim Todesfall im Inland bis zum Betrag von 10.000,00 EUR je Unfall.