Tranchen

Bei Rentenversicherungen gegen Einmalbeitrag muss das gesamte Kapital zeitnah zum Versicherungsbeginn zu den jeweiligen Kapitalmarktkonditionen angelegt werden. Deshalb ordnet die R+VVersicherung Renten gegen Einmalbeitrag nach dem technischen Versicherungsbeginn einer Tranche (frz. Schnitt) zu. Die Neuzugänge eines Quartals bilden eine Tranche. Die Kapitalmarktbedingungen bei Versicherungsbeginn bestimmen somit die Überschussbeteiligung einer Tranche.