Straf-Rechtsschutz

Zur Verteidigung gegen den Vorwurf eines
  • verkehrsrechtlichen Vergehens
  • sonstigen Vergehens, dessen vorsätzlich wie auch fahrlässige Begehung strafbar ist, wie z.B. Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung
Kein Rechtschutz bei Verurteilung wegen Vorsatzes.